Kameralamt Münsingen(-Offenhausen) (Bestand)
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Abt. Staatsarchiv Sigmaringen, Wü 125/17 T 1
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Sigmaringen (Archivtektonik) >> Südwürttembergische Bestände >> Finanzen >> Kameralämter (bis 1922 bestehende)
1806-1920
Überlieferungsgeschichte
Behördengeschichte
Das Kameralamt Münsingen bestand von 1807 - 1922 und befand sich von 1807 - 1812 in Offenhausen. In der Einteilung des Kameralamtsbezirks traten folgende Änderungen ein:
Durch Verordnung vom 14.07.1807 (Regierungs-Blatt von 1807, Seite 249) wurden die Patrimonial-Herrschaften von Liebenstein in Buttenhausen und zum Teil von Fürstenberg in Ennabeuren dem Kameralamt Offenhausen (Münsingen) zugeteilt.
Gemäß Verordnung vom 06.06.1819 (Württembergisches Regierungs-Blatt von 1819, Seite 293 ff.) hat das Kameralamt Münsingen abgetreten:
a) an das Kameralamt Pfullingen: Die Gemeinden Erpfingen, Mariaberg, Bronnen, Hausen an der Lauchert, Mägerkingen, Willmandingen (Oberamt Reutlingen), sodann die Gefälle in den Orten Jungingen und Stetten unter Holstein im Fürstentum Hohenzollern-Hechingen, ferner in Melchingen, Steinhilben, Trochtelfingen, Feldhausen, Gammertingen, Harthausen, Hettingen und Kettenacker im Fürstentum Hohenzollern-Sigmaringen.
b) an das Kameralamt Urach: Gruorn und Trailfingen.
Dagegen hat das Kameralamt Münsingen vom Kameralamt Ebingen den Ort Bremelau sowie die Jagd- und Forstgefälle des Reviers Magolsheim, Grafeneck und Offenhausen übernommen.
Durch Verfügung vom 28.02.1872 (Württembergisches Regierungs-Blatt von 1872, Seite 101) hat das Kameralamt Münsingen von dem bisherigen Kameralamt Zwiefalten folgende Orte übernommen: Aichelau, Aichstetten, Anhausen, Baach, Bichishausen, Ehestetten, Emeringen, Erbstetten, Gauingen, Geisingen, Goßenzugen, Gundelfingen, Hayingen, Huldstetten, Indelhausen, Münsdorf, Oberstetten, Pfronstetten, Sonderbuch, Tigerfeld, Wilsingen und Zwiefalten. Ferner wurde die Erhebung der Forstgefälle des Reviers Justingen an das Kameralamt Blaubeuren übergeben und die Erhebung der Forstgefälle des Reviers Pfronstetten vom Kameralamt Münsingen übernommen.
Gemäß Verfügung vom 24.01.1895 (Württembergisches Regierungs-Blatt von 1895, Seite 38 ff.) wurden dem Kameralamt Münsingen zur Gleichstellung mit dem Oberamt Münsingen die bisher zum Kameralamt Blaubeuren gehörigen Gemeinden Feldstetten, Laichingen und Sontheim zugeteilt.
Bestandsgeschichte und Bearbeiterbericht
Der Bestand umfasst 370 Einheiten = 3,8 lfd. Meter.
In dem Bestand des Kameralamts Münsingen sind auch einzelne Akten der Klosterhofmeisterei Offenhausen sowie der Stiftsverwaltung Urach von 1806 und Vorakten des Kameralamts Urspring (Blaubeuren) enthalten.
Die Unterlagen wurden zunächst im Staatsarchiv Ludwigsburg als Bestand F 69 geführt. Das Findbuch erstellte Karl Lenth im Jahr 1951.
Im September 2008 gab Michael Göhner die zuvor nur handschriftlich vorliegenden Titelaufnahmen in das Erschließungsprogramm scopeArchiv ein. Corinna Knobloch führte die Indizierung und abschließende Kontrollarbeiten durch.
Die Zitierweise des Bestandes lautet:
Wü 125/17 T 1 Nr. [Bestellnummer]
Behördengeschichte
Das Kameralamt Münsingen bestand von 1807 - 1922 und befand sich von 1807 - 1812 in Offenhausen. In der Einteilung des Kameralamtsbezirks traten folgende Änderungen ein:
Durch Verordnung vom 14.07.1807 (Regierungs-Blatt von 1807, Seite 249) wurden die Patrimonial-Herrschaften von Liebenstein in Buttenhausen und zum Teil von Fürstenberg in Ennabeuren dem Kameralamt Offenhausen (Münsingen) zugeteilt.
Gemäß Verordnung vom 06.06.1819 (Württembergisches Regierungs-Blatt von 1819, Seite 293 ff.) hat das Kameralamt Münsingen abgetreten:
a) an das Kameralamt Pfullingen: Die Gemeinden Erpfingen, Mariaberg, Bronnen, Hausen an der Lauchert, Mägerkingen, Willmandingen (Oberamt Reutlingen), sodann die Gefälle in den Orten Jungingen und Stetten unter Holstein im Fürstentum Hohenzollern-Hechingen, ferner in Melchingen, Steinhilben, Trochtelfingen, Feldhausen, Gammertingen, Harthausen, Hettingen und Kettenacker im Fürstentum Hohenzollern-Sigmaringen.
b) an das Kameralamt Urach: Gruorn und Trailfingen.
Dagegen hat das Kameralamt Münsingen vom Kameralamt Ebingen den Ort Bremelau sowie die Jagd- und Forstgefälle des Reviers Magolsheim, Grafeneck und Offenhausen übernommen.
Durch Verfügung vom 28.02.1872 (Württembergisches Regierungs-Blatt von 1872, Seite 101) hat das Kameralamt Münsingen von dem bisherigen Kameralamt Zwiefalten folgende Orte übernommen: Aichelau, Aichstetten, Anhausen, Baach, Bichishausen, Ehestetten, Emeringen, Erbstetten, Gauingen, Geisingen, Goßenzugen, Gundelfingen, Hayingen, Huldstetten, Indelhausen, Münsdorf, Oberstetten, Pfronstetten, Sonderbuch, Tigerfeld, Wilsingen und Zwiefalten. Ferner wurde die Erhebung der Forstgefälle des Reviers Justingen an das Kameralamt Blaubeuren übergeben und die Erhebung der Forstgefälle des Reviers Pfronstetten vom Kameralamt Münsingen übernommen.
Gemäß Verfügung vom 24.01.1895 (Württembergisches Regierungs-Blatt von 1895, Seite 38 ff.) wurden dem Kameralamt Münsingen zur Gleichstellung mit dem Oberamt Münsingen die bisher zum Kameralamt Blaubeuren gehörigen Gemeinden Feldstetten, Laichingen und Sontheim zugeteilt.
Bestandsgeschichte und Bearbeiterbericht
Der Bestand umfasst 370 Einheiten = 3,8 lfd. Meter.
In dem Bestand des Kameralamts Münsingen sind auch einzelne Akten der Klosterhofmeisterei Offenhausen sowie der Stiftsverwaltung Urach von 1806 und Vorakten des Kameralamts Urspring (Blaubeuren) enthalten.
Die Unterlagen wurden zunächst im Staatsarchiv Ludwigsburg als Bestand F 69 geführt. Das Findbuch erstellte Karl Lenth im Jahr 1951.
Im September 2008 gab Michael Göhner die zuvor nur handschriftlich vorliegenden Titelaufnahmen in das Erschließungsprogramm scopeArchiv ein. Corinna Knobloch führte die Indizierung und abschließende Kontrollarbeiten durch.
Die Zitierweise des Bestandes lautet:
Wü 125/17 T 1 Nr. [Bestellnummer]
366 Akten, 4 Bände (3,8 lfd.m)
Bestand
Münsingen RT; Kameralamt
Offenhausen: Gomadingen RT; Kameralamt
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
03.04.2025, 08:37 MESZ