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Papst Calixt [III.] lässt auf Ansuchen Kaiser Friedrichs [III.] aus den Registern der päpstlichen Kammer über die eximierten Kirchen nachweisen, dass das Stift Berchtesgaden von seinem Ursprung an mit kaiserlichen Gütern fundiert, in die unmittelbare kaiserliche Gerichtsbarkeit und in unmittelbaren päpstlichen Schutz aufgenommen war, sodass das Stift noch heute unmittelbar ist und daher die Union und die Inkorporierung des Stiftes zu Salzburg unter Erzbischof Pilgrim [II.] und seinen Nachfolgern unzulässig waren. Der Papst verleiht hiermit aufs Neue dem Stift die Exemption.; S: Papst Calixt [III.]

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv
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