Martin Keßler zu Unterbenzenhofen (=Benzenhofen) und Ehefrau Katharina Brinlerin bekennen, daß Anna [VIII. Wittmayer], Äbtissin von Baindt, ihnen auf Lebenszeit Hof und Gut in Unterbenzenhofen als Leiblehen verliehen hat laut eines im folgenden inserierten Leihebriefs vom selben Datum. Die Beliehenen müssen den Hof persönlich bewirtschaften und in gutem Zustand halten. Sie dürfen ihn nicht veräußern oder belasten. Als Ehrschatz zahlen sie 60 fl Landswährung in Jahresraten von 5 fl, zahlbar an Georgii. Zu Martini entrichten sie jährlich als Hubzins und Gült 10 Scheffel Vesen, 6 Scheffel Hafer, 2 lb d Heugeld, alles in Ravensburger Maß und Währung, 1 Fasnachthenne, 4 Hühner, 80 Eier. Bei Tod oder Verletzung der Leihebedingungen fällt das Gut heim. Es muß dann zurückgelassen werden mit Hofrichte, dem dritten Teil des Samens im Feld sowie Heu, Stroh, Mist und anderem.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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