Nikolaus Straub von Leonberg (Lenberg), Speyerer Bistums, öffentlicher Notar des Reichs, bekundet zu Schwäbisch Hall Vorgänge in der Kärnerkapelle bzw. dem Totenbeinhause: Die Ratsgenossen Mathis von Rinderbach und Jörg Wunhart in Vertretung des ganzen Rats, mit ihnen Stadtschreiber Konrad Baumann erklärten, daß der Rat das Recht habe, für die Pfründe des Ottilienaltars im Neuen Spital bei Vakanz den künftigen Inhaber zu nominieren, den dann der Abt zu Comburg dem Bischof zu Würzburg zu präsentieren habe. Sie verlangen über die Vorgänge bei der letzten Besetzung der Pfründe den hochbetagten jetzigen Inhaber Kaplan Johann Stumpflin zu verhören. Dieser sagt unter Eid aus: Er habe sich nach ledig werden der Pfründe an Wilhelm von Stetten gewandt, der ihn dem Rat vorgeschlagen und bei ihm trotz vieler anderweitiger Bewerber Erfolg gehabt habe. Der Rat habe darauf seine Ratsgenossen Rudolf von Münkheim und Heinrich Keck zu dem damaligen Abt Gottfried von Stetten gesandt mit der Mitteilung, sie hätten Stumpflin nominiert und wünschten, daß er dem Bischof präsentiert würde. Auf die Frage des Abts nach der Herkunft des Nominationsrechts haben die Ratsgenossen geantwortet: Die Pfründe sei von ihrem Mitbürger Geyer gestiftet worden und das Nominationsrecht sei bei der Auslösung von dessen Besitz an den Rat gekommen. Nach drei Wochen Bedenkzeit habe der Abt der Nomination stattgegeben.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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