Strafanstalt Wilhelmshaven (Bestand)
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NLA OL, Rep 947 WHV
Nds. Landesarchiv, Abt. Oldenburg (Archivtektonik) >> Gliederung >> 2 Staatliches Archivgut, Neuere Bestände >> 2.6 Justiz >> 2.6.2 Strafanstalten
1908-2004
Enthält: Allgemeine Verwaltung, Gefangenenbücher 1913-2004 (87); Gefangenenpersonalakten 1929-2002 (278).
Beschreibung: Rep 947 WHV Strafanstalt Wilhelmshaven
Zeit: 1913-2004
Geschichte des Bestandsbildners: Die Strafanstalt in Wilhelmshaven wurde 1908 als zweite Marinearrestanstalt am heutigen Ölhafendamm gegründet. Zivile Straftäter wurden vorher an die Amtsschließerei Jever abgegeben. Das benachbarte Landgericht Kniphausen hatte bis etwa in die Mitte des 19. Jahrhunderts ein eigenes Gefängnis auf der Burg Kniphausen. Für die Marine war in der Gökerstraße schon bald nach der Gründung der preußischen Stadt Wilhelmshaven eine erste Marine-Arrestanstalt eingerichtet worden, die aber nach 1908 obsolet geworden war. Im Zusammenhang mit dem Bau des preußischen Amtsgerichtes in Wilhelmshaven wurde 1878 auch ein Amtsgerichtsgefängnis gebaut, das 1971 abgebrochen wurde. Mit der Schaffung der oldenburgischen Stadt Rüstringen 1911, die 1937 in Wilhelmshaven aufgegangen ist, wurde neben dem oldenburgischen Amtsgericht auch eine Amtsschließerei gebaut, so dass die zivilen Gefangenen nicht mehr nach Jever, Oldenburg oder Vechta abgeführt werden mussten.
Das Gefängnis der Marinegarnison wurde bis 1945 genutzt, danach wurden auch zivile Straftäter eingewiesen, teils war die Strafanstalt auch Zuchthaus. Von 1949 bis 1952 war das Wilhelmshavener Gefängnis Frauenstrafanstalt, danach Haftanstalt für Fahrlässigkeitstäter, bis es 1966 geschlossen wurde. Vom 15. Juni 1966 bis 31. Juli 1968 wurde das Gefängnis als Vollzugsanstalt für Arbeitshausverwahrte genutzt, bevor es wieder ab 1. August 1968 Haftanstalt für Fahrlässigkeitstäter wurde. Ab 1. April 1970 wurden nach Wilhelmshaven Verurteilte der Justizvollzugsanstalt Hannover überwiesen. Bis zum 1. Mai 2002 war die Wilhelmshavener Strafanstalt eine selbstständige Einrichtung, dann wurde sie jedoch der Justizvollzugsanstalt Oldenburg zugeordnet. Die Strafanstalt verfügt über ca. 80 Haftplätze; überwiegend wurde und wird sie für kurzzeitige Strafverbüßung bzw. Reststrafverbüßung bis zu zwei Jahren und für den so genannten offenen Vollzug genutzt.
Bestandsgeschichte: Akten, die über den 1. Mai 2002 hinaus geführt bzw. nach dem 1. Mai 2002 angelegt wurden, befinden sich aufgrund der neuen Zugehörigkeit im Bestand "Strafanstalt Oldenburg" (Rep 947 OL).
Findmittel: Archivdatenbank
Zusatzinformationen: Abgeschlossen: Nein
Beschreibung: Rep 947 WHV Strafanstalt Wilhelmshaven
Zeit: 1913-2004
Geschichte des Bestandsbildners: Die Strafanstalt in Wilhelmshaven wurde 1908 als zweite Marinearrestanstalt am heutigen Ölhafendamm gegründet. Zivile Straftäter wurden vorher an die Amtsschließerei Jever abgegeben. Das benachbarte Landgericht Kniphausen hatte bis etwa in die Mitte des 19. Jahrhunderts ein eigenes Gefängnis auf der Burg Kniphausen. Für die Marine war in der Gökerstraße schon bald nach der Gründung der preußischen Stadt Wilhelmshaven eine erste Marine-Arrestanstalt eingerichtet worden, die aber nach 1908 obsolet geworden war. Im Zusammenhang mit dem Bau des preußischen Amtsgerichtes in Wilhelmshaven wurde 1878 auch ein Amtsgerichtsgefängnis gebaut, das 1971 abgebrochen wurde. Mit der Schaffung der oldenburgischen Stadt Rüstringen 1911, die 1937 in Wilhelmshaven aufgegangen ist, wurde neben dem oldenburgischen Amtsgericht auch eine Amtsschließerei gebaut, so dass die zivilen Gefangenen nicht mehr nach Jever, Oldenburg oder Vechta abgeführt werden mussten.
Das Gefängnis der Marinegarnison wurde bis 1945 genutzt, danach wurden auch zivile Straftäter eingewiesen, teils war die Strafanstalt auch Zuchthaus. Von 1949 bis 1952 war das Wilhelmshavener Gefängnis Frauenstrafanstalt, danach Haftanstalt für Fahrlässigkeitstäter, bis es 1966 geschlossen wurde. Vom 15. Juni 1966 bis 31. Juli 1968 wurde das Gefängnis als Vollzugsanstalt für Arbeitshausverwahrte genutzt, bevor es wieder ab 1. August 1968 Haftanstalt für Fahrlässigkeitstäter wurde. Ab 1. April 1970 wurden nach Wilhelmshaven Verurteilte der Justizvollzugsanstalt Hannover überwiesen. Bis zum 1. Mai 2002 war die Wilhelmshavener Strafanstalt eine selbstständige Einrichtung, dann wurde sie jedoch der Justizvollzugsanstalt Oldenburg zugeordnet. Die Strafanstalt verfügt über ca. 80 Haftplätze; überwiegend wurde und wird sie für kurzzeitige Strafverbüßung bzw. Reststrafverbüßung bis zu zwei Jahren und für den so genannten offenen Vollzug genutzt.
Bestandsgeschichte: Akten, die über den 1. Mai 2002 hinaus geführt bzw. nach dem 1. Mai 2002 angelegt wurden, befinden sich aufgrund der neuen Zugehörigkeit im Bestand "Strafanstalt Oldenburg" (Rep 947 OL).
Findmittel: Archivdatenbank
Zusatzinformationen: Abgeschlossen: Nein
7,5; 365 Verzeichnungseinheiten (Stand Oktober 2018)
Bestand
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
16.06.2025, 10:42 MESZ