Johann von Layr (Laer), Heinrich von Kassel, die Brüder Georg und Jacob von der Hart, Georg Stegleycke, Gerhard Custer, Arnold van der Hart, Theoderich van der Hart und Walter van den Blomen, "Landmannen" (homines iudiciales seu ut vulgariter dicitur lantmanne) bei Boydeberg (Budberg) nach der Stadt Berka (Rheinberg), bekunden, dass Heinrich von Barle, dessen Gattin Lyna und ihre Kinder Rutger, Symon, Bertrad, Druda, Jutta und Bela vor ihnen unter dem Vorsitze der erzbischöflich kölnischen resp. Moersischen Richter Goswin von Engelsem (Engelsum) und Gysekin von Veyrbomen (Vierbons) auf den dem weiland Rutger Teygger gehörigen Zehnten zu Händen des Abts von Kamp Verzicht getan haben. Heinrich garantiert der Abtei die Sicherheit dieses Besitzes, insbesondere auch gegen etwaige spätere Ansprüche seiner Tochter Hadewyg, welche gegenwärtig stumm und auch sonst nicht im Stande ist, an der Verzichtleistung teilzunehmen. Datum et actum anno domini MCCC tricesimo secundo in vigilia beatorum Petri et Pauli apostolorum.
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Johann von Layr (Laer), Heinrich von Kassel, die Brüder Georg und Jacob von der Hart, Georg Stegleycke, Gerhard Custer, Arnold van der Hart, Theoderich van der Hart und Walter van den Blomen, "Landmannen" (homines iudiciales seu ut vulgariter dicitur lantmanne) bei Boydeberg (Budberg) nach der Stadt Berka (Rheinberg), bekunden, dass Heinrich von Barle, dessen Gattin Lyna und ihre Kinder Rutger, Symon, Bertrad, Druda, Jutta und Bela vor ihnen unter dem Vorsitze der erzbischöflich kölnischen resp. Moersischen Richter Goswin von Engelsem (Engelsum) und Gysekin von Veyrbomen (Vierbons) auf den dem weiland Rutger Teygger gehörigen Zehnten zu Händen des Abts von Kamp Verzicht getan haben. Heinrich garantiert der Abtei die Sicherheit dieses Besitzes, insbesondere auch gegen etwaige spätere Ansprüche seiner Tochter Hadewyg, welche gegenwärtig stumm und auch sonst nicht im Stande ist, an der Verzichtleistung teilzunehmen. Datum et actum anno domini MCCC tricesimo secundo in vigilia beatorum Petri et Pauli apostolorum.
AA 0345, 409
AA 0345 Abtei Kamp, Urkunden (AA 0345)
Abtei Kamp, Urkunden (AA 0345) >> 1. Urkunden
1332 Juni 27
Diverse Registraturbildner
Pergament
Urkunde
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
08.08.2029, 13:55 MESZ