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Landgraf Philipp II. von Hessen-Rheinfels und Landgraf Georg I. von Hessen-Darmstadt bekunden, dass sie über die laut Testament Landgraf Philipps ...
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Urkunden des Großherzoglich-Hessischen Hauses >> 1241 - 1600
Kassel 1567 August 30
Hessen-Rheinfels
Pergament, mit den Unterschriften der Landgrafen, zwei angehängte Siegel fehlen
Urkunde
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Landgraf Philipp II. von Hessen-Rheinfels und Landgraf Georg I. von Hessen-Darmstadt bekunden, dass sie über die laut Testament Landgraf Philipps I. von ihnen zu verleihenden ehemaligen Katzenelnbogischen Lehen im Kraichgau folgenden Vergleich geschlossen haben: Landgraf Philipp wird die v. Mentzingen, Göler, Zandt, Thalheim und Neipperg belehnen, Landgraf Georg die von Angeloch, Gemmingen, Hirschhorn, Sternenfels, Weitershausen und Niedeck. Da bisher Wolf v. Mudersbach mit zwei Höfen zu Darmstadt sowie Johann und Marsilius v. Reifenberg mit zehn Gulden Geld aus dem Ungeld zu Gerau als Burgmänner zu Hohenstein und Rheinfels, aber Gottfried v. Frankenstein mit neun Mark auf dem Zoll zu Boppard und Burkhard v. Hertingshausen mit einem Pfund Geld aus einem Haus und Garten zu Katzenelnbogen als Burgmänner zu Darmstadt belehnt waren, wird Landgraf Philipp die v. Mudersbach und v. Reifenberg, Landgraf Georg die v. Frankenstein und Hertingshausen belehnen. Dabei bleibt es auch, wenn im nachhinein die zu hohe oder zu niedere Bewertung festgestellt wird
Vermerke (Urkunde): Siegler: Siegelankündigung der Aussteller