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Verordnung: Der Alte Ausschuss erhält die Tanz-Konzession ohne Entrichtung des Konzessionsgeldes. Dabei ist zu beachten, dass nur unter Gewehr stehende Männer zum Tanz zugelassen sind (ein Bestätigungsschreiben vom 22. Oktober 1794 anbei)
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Verordnung: Der Alte Ausschuss erhält die Tanz-Konzession ohne Entrichtung des Konzessionsgeldes. Dabei ist zu beachten, dass nur unter Gewehr stehende Männer zum Tanz zugelassen sind (ein Bestätigungsschreiben vom 22. Oktober 1794 anbei)
E 3 A Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt]
Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt] >> R Vorkehrungen gegen Sittenverderbnis, Vereinswesen >> R.1 Veranstaltungen, Wirtshäuser, Lotterien, Sperrstunde, Kleiderordnungen
Gießen, 1794 August 25
Sachakte
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