21) Ratschlag über Vorgehen des Rates angesichts der Tatsache, daß einige Personen, die zu Mögeldorf und in anderen N Fraischgebieten Totschlag begingen, vor dem Ldg. Ansbach als "Inzichter" zur Purgation erscheinen, und über das Recht des Rates, diese Inzichter trotz Gerichtsgeleites des Landgerichts zu ergreifen und zu richten (vgl. Nr. 9 u. 95)

Vollständigen Titel anzeigen
Staatsarchiv Nürnberg