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Anweisung: Alle Regierungsbeamten werden angewiesen, anfragende Untertanen wegen Auswanderung nach Brasilien über den Stand der Sache zu belehren und nicht ohne weiteres an die Regierung zu verweisen
Anweisung: Alle Regierungsbeamten werden angewiesen, anfragende Untertanen wegen Auswanderung nach Brasilien über den Stand der Sache zu belehren und nicht ohne weiteres an die Regierung zu verweisen
E 3 A Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt]
Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt] >> J Bevölkerungsverhältnisse >> J.3 Auswanderung, Abzugsgeld und Nachsteuer
Gießen, 1826 Oktober 19
Sachakte
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