Nürnberger Prozeß: Erster Tag der Urteilsverkündung (4)
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Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 5/001 D451013/001
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 5/001 Tondokumente der SDR-Wortdokumentation aus den Jahren 1945 bis 1949
Tondokumente der SDR-Wortdokumentation aus den Jahren 1945 bis 1949 >> Tondokumente des Jahres 1946 >> September 1946
Montag, 30. September 1946
ab 00'01: Reportage: Folgen der Taten der Angeklagten. Zum Verhalten von Rudolf Heß, Stellvertreter Hitlers1933 - 1941. Würdigt die Persönlichkeit von Sir Geoffrey Lawrence, Richter für Großbritannien und Vorsitzender des Gerichtshofes. Alle bisher genannten deutschen Invasionen kennzeichnet das Gericht als "Angriffskriege". Hitlers Idee der Liquidierung der neutralen Staaten. Vorbereitung des Angriffs auf die Sowjetunion. Zu Joachim von Ribbentrop, Reichsaußenminister 1937 -1945 und seiner Aufstachelung der japanischen Regierung, gegen die USA einen Krieg zu beginnen. Ab 14'25: (O-Ton, engl, darüber dt Übersetzung) Francis A. Biddle, Richter für die USA: (eingebl.) Völkerrechtliche Aspekte des Statuts, das Zuständigkeit des Gerichtshofs regelt. Das Statut ist "selbst ein Beitrag zum Völkerrecht". Die Rechte von Klägern und Angeklagten. Verträge, die den völkerrechtswidrigen Charakter der von den Deutschen geplanten und ausgeführten Angriffskriege beweisen. Der Kellogg-Briand-Vertrag. Die Haager Konvention. Das Genfer Protokoll des Völkerbundes. Der Pakt von Paris. Der Versailler Vertrag. Verbindlichkeit des Völkerrechts für Einzelpersonen und Staaten. Ab 35'00: Planung und Vorbereitung eines Angriffskrieges sind nach geltendem Völkerrecht ein "Verbrechen". Zur Begriffsbestimmung von 'Angriffskrieg' im Statut. Zu den von den Nazis seit 1919 unternommenen Planungen für Angriffskriege (27'00)
0:42:10
Audio-Visuelle Medien
Den Haag [NL]
Großbritannien [GB]
Japan [J]
Nürnberg N
Paris [F]
Sowjetunion
USA
Versailles, Dép. Yvelines [F]
Kriegsrecht
Nationalsozialismus: Folgen: Nürnberger Prozeß
Völkerrecht
Zweiter Weltkrieg
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
21.11.2025, 15:31 MEZ
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