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Hans Thoman, B. und Metzger zu Stuttgart, wegen Beleidigung der geschworenen Fleischschätzer daselbst gef., jedoch auf Fürbitte freigel., schwört U. und verpflichtet sich - nachdem er zuvor vor dem Gericht zu Stuttgart öffentlich die Fleischschauer um Verzeihung gebeten und versprochen hat, sie nie wieder zu beleidigen zur Einhaltung des letztgenannten Versprechens.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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