Hans Thoman, B. und Metzger zu Stuttgart, wegen Beleidigung der geschworenen Fleischschätzer daselbst gef., jedoch auf Fürbitte freigel., schwört U. und verpflichtet sich - nachdem er zuvor vor dem Gericht zu Stuttgart öffentlich die Fleischschauer um Verzeihung gebeten und versprochen hat, sie nie wieder zu beleidigen zur Einhaltung des letztgenannten Versprechens.