Margretha Germann ("Germennin"), Ehefrau des Hans Hermann von Altasriet (=Altusriet), übergibt dem Kloster Weingarten mit Mund und Hand das Gütlein Felz ("zum Felds"), das sie bisher zu Lehen hatte. Dafür hat Johann [II. Blarer], Abt zu Weingarten, ihr und ihren Kindern den Hof des Klosters zu Steinishaus ("zu dem Stainishus") verliehen, auf dem vormals ¿Heinz Röchli saß. Sie werden den Hof, soweit nötig, auf eigene Kosten bezimmern und ihn persönlich bewirtschaften. Das Kloster erhält als Zins und Hubgeld jährlich zu St. Martin je 7 Scheffel Vesen und Hafer sowie 1 lb 12 ß d Ravensburger Maßes bzw. Währung, je 2 Herbst- und Fasnachthühner sowie 150 Eier. Nach sechs Jahren werden vier von beiden Parteien benannte Männer einen Augenschein durchführen und den Zins entsprechend dem Ertrag neu festsetzen. Der Ehemann erklärt seine Zustimmung zu dem von der Frau getätigten Geschäft und bekundet ausdrücklich, daß er kein Recht an dem Gut erwirbt und dieses nicht sein Lehen ist.
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Margretha Germann ("Germennin"), Ehefrau des Hans Hermann von Altasriet (=Altusriet), übergibt dem Kloster Weingarten mit Mund und Hand das Gütlein Felz ("zum Felds"), das sie bisher zu Lehen hatte. Dafür hat Johann [II. Blarer], Abt zu Weingarten, ihr und ihren Kindern den Hof des Klosters zu Steinishaus ("zu dem Stainishus") verliehen, auf dem vormals ¿Heinz Röchli saß. Sie werden den Hof, soweit nötig, auf eigene Kosten bezimmern und ihn persönlich bewirtschaften. Das Kloster erhält als Zins und Hubgeld jährlich zu St. Martin je 7 Scheffel Vesen und Hafer sowie 1 lb 12 ß d Ravensburger Maßes bzw. Währung, je 2 Herbst- und Fasnachthühner sowie 150 Eier. Nach sechs Jahren werden vier von beiden Parteien benannte Männer einen Augenschein durchführen und den Zins entsprechend dem Ertrag neu festsetzen. Der Ehemann erklärt seine Zustimmung zu dem von der Frau getätigten Geschäft und bekundet ausdrücklich, daß er kein Recht an dem Gut erwirbt und dieses nicht sein Lehen ist.
Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 522 III U 161
fasc. 056 n. 01 1/2
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 522 III Weingarten, Benediktinerkloster: Urkunden III
Weingarten, Benediktinerkloster: Urkunden III >> Urkunden >> 15. Jahrhundert
1436 März 19 (uff den nächsten mentag nach dem sunnentag zu mitter vasten)
24 x 31,7 (Höhe x Breite)
Urkunden
Deutsch
Aussteller: Margretha Germann ("Germennin"), Ehefrau des Hans Hermann von Altasriet (=Altusriet)
Empfänger: Johann [II. Blarer], Abt zu Weingarten
Siegler: Heinrich von Reischach, Unterlandvogt in Schwaben
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: 1 S.
Empfänger: Johann [II. Blarer], Abt zu Weingarten
Siegler: Heinrich von Reischach, Unterlandvogt in Schwaben
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: 1 S.
Blarer, Johann II.; Abt von Weingarten
Germann, Grete
Hermann, Grete
Hermann, Hans
Reischach, Heinrich von, Unterlandvogt
Röchli, Heinz
Weingarten, Johann II. Blarer; Abt
Altusriet OA; Einwohner
Felz : Ravensburg RV
Ravensburg RV; Maß
Ravensburg RV; Währung
Schwaben, Landvogtei; Unterlandvogt
Steinishaus : Fronhofen, Fronreute RV
Steinishaus : Fronhofen, Fronreute RV; Einwohner
Weingarten RV; Kloster
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
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21.11.2025, 15:20 MEZ
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