Margretha Germann ("Germennin"), Ehefrau des Hans Hermann von Altasriet (=Altusriet), übergibt dem Kloster Weingarten mit Mund und Hand das Gütlein Felz ("zum Felds"), das sie bisher zu Lehen hatte. Dafür hat Johann [II. Blarer], Abt zu Weingarten, ihr und ihren Kindern den Hof des Klosters zu Steinishaus ("zu dem Stainishus") verliehen, auf dem vormals ¿Heinz Röchli saß. Sie werden den Hof, soweit nötig, auf eigene Kosten bezimmern und ihn persönlich bewirtschaften. Das Kloster erhält als Zins und Hubgeld jährlich zu St. Martin je 7 Scheffel Vesen und Hafer sowie 1 lb 12 ß d Ravensburger Maßes bzw. Währung, je 2 Herbst- und Fasnachthühner sowie 150 Eier. Nach sechs Jahren werden vier von beiden Parteien benannte Männer einen Augenschein durchführen und den Zins entsprechend dem Ertrag neu festsetzen. Der Ehemann erklärt seine Zustimmung zu dem von der Frau getätigten Geschäft und bekundet ausdrücklich, daß er kein Recht an dem Gut erwirbt und dieses nicht sein Lehen ist.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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