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Verordnung: Um die Vereinbarung von Aversionalvergütungen für Postbeförderung der Gemeinde-Korrespondenz voll zu nutzen, ist die dienstliche Signatur in der bisher üblichen Weise durchzuführen
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E 3 A Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt]
Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt] >> X Verkehr und Energieversorgung >> X.1 Postwesen
Darmstadt, 1865 Dezember 15
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