Suchergebnisse
  • 4 von 497

Worms (Domstift): Kaiser Ferdinand bekundet, daß ihm Bischof Dietrich von Worms zu Wissen gab, daß Leibeigene anderer Herrschaften sich in der Obrigkeit und Gebiet seines Stifts niedergelassen hätten, wodurch sich 'zwispalt und unrichtigkhait' ergeben haben, die sich noch fortsetzen würden. Der Bischof habe ihn gebeten, ihm ksl. Freiheiten gegen die Leibeigenen einzuräumen. Der Aussteller hat dem Bischof die Gnade und Freiheit erwiesen, daß er, das Cyriakusstift in Neuhausen und andere Stifte [der Diözese] nicht mehr verpflichtet sind, Leibeigene, die als Wildfänge angesehen werden, in ihren Flecken und Dörfern aufzunehmen, es sei denn, sie wurden von ihren jeweiligen Dienstherren aus der Leibeigenschaft entlassen. Der Aussteller gebietet allen Untertanen des Reichs bei seiner und des Reiches schwerer Ungnade, den Bischof, seine Nachfolger und die Stifte seiner Diözese an dieser Gnade und Freiheit nicht zu behindern.

Vollständigen Titel anzeigen
Hessisches Staatsarchiv Darmstadt
Objekt beim Datenpartner
Loading...