Artenschutz total - Bremst übertriebener Tierschutz die Wirtschaft aus?
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Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 4/024 R130042/104
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 4/024 Fernsehsendungen von SWR Fernsehen aus dem Jahre 2013
Fernsehsendungen von SWR Fernsehen aus dem Jahre 2013 >> Unterlagen
26. September 2013
Der Juchtenkäfer wurde weltberühmt, nachdem er das Milliarden-Projekt "Stuttgart 21" auszubremsen drohte. Inzwischen haben diese Winzlinge die Öhringer Planungen zur Landesgartenschau 2016 durchkreuzt. Auch andere Tiere haben sich als Stolpersteine für große Bauvorhaben im Land erwiesen.
Wegen schlafender Fledermäuse dürfen Bäume in der Landeshauptstadt nicht gefällt werden. 600.000 Euro kostete die Umsiedlungsaktion einiger hundert Mauereidechsen in Heilbronn, damit ein Wohngebiet gebaut werden konnte. Die Stadtwerke Nürtingen durften ihre Biogasanlage nicht bauen, weil auf dem Gelände Baumfalken ihr Nest hatten.
In den letzten zehn Jahren wurden die Gesetze zum Umwelt- und Artenschutz stetig verschärft. Die EU-Richtlinie zum Schutz von Fauna und Flora verpflichtet auch die Behörden in Baden-Württemberg, Artenschutzbelange bei Bauplanungen zu wahren.
Mittlerweile konkurrieren geschützte Tierarten mit regenerativen Energien. Wo Rotoren zur Erzeugung von Windenergie gebaut werden sollen, bringen bestimmt Milane oder Fledermäuse die Planungen zum Stillstand. Das kostet viel Geld. Ist das noch angemessen?
Wer wird hier geschützt? Die Tiere? Wer stört? Wir Menschen?
Studiogast: Brigitte Dahlbender, Landesvorsitzende des BUND
Wegen schlafender Fledermäuse dürfen Bäume in der Landeshauptstadt nicht gefällt werden. 600.000 Euro kostete die Umsiedlungsaktion einiger hundert Mauereidechsen in Heilbronn, damit ein Wohngebiet gebaut werden konnte. Die Stadtwerke Nürtingen durften ihre Biogasanlage nicht bauen, weil auf dem Gelände Baumfalken ihr Nest hatten.
In den letzten zehn Jahren wurden die Gesetze zum Umwelt- und Artenschutz stetig verschärft. Die EU-Richtlinie zum Schutz von Fauna und Flora verpflichtet auch die Behörden in Baden-Württemberg, Artenschutzbelange bei Bauplanungen zu wahren.
Mittlerweile konkurrieren geschützte Tierarten mit regenerativen Energien. Wo Rotoren zur Erzeugung von Windenergie gebaut werden sollen, bringen bestimmt Milane oder Fledermäuse die Planungen zum Stillstand. Das kostet viel Geld. Ist das noch angemessen?
Wer wird hier geschützt? Die Tiere? Wer stört? Wir Menschen?
Studiogast: Brigitte Dahlbender, Landesvorsitzende des BUND
0'13
Audio-Visuelle Medien
Kerker, Michael
Richter, Andreas; Hauptgeschäftsführer der Industrie- und Handelskammer Region Stuttgart
Vetrano, Toni; Politiker, 1964-
Durbach OG
Artenschutz
Tierschutz
Wirtschaft
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
21.11.2025, 15:31 MEZ
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