Abt Erhard [Fridang] von Weingarten verleiht Konrad Rogg von Engishausen ("Engiszhusen") und Ehefrau Ursel Mörlin mit allen ihren Erben ein Gut in Engishausen. Sie sollen es in gutem Zustand erhalten, persönlich bewirtschaften und niemandem weiterverleihen oder es schlaizen. Jährlich zu Martini oder danach, wenn die Boten des Klosters es verlangen, zahlen sie als Zins 7 lb d Memminger Währung. Wenn sie anderen Schirm, andere Herrschaft oder Bürgerrecht suchen, verlieren sie das Leiherecht (Lehenschaft) am Gut. Verlassen sie dieses, erhalten sie weder Aufwendungs- noch Schadenersatz.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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