Search results
  • -5 of 64

Anweisung an alle Forstbedienten im Oberforst Eichelsachsen, der Verordnung vom 10. Mai 1800 unbedingt Folge zu leisten und keine Schweizer Kreuzer verschiedener Art als Zahlungsmittel mehr anzunehmen (verschiedene Empfangsbestätigungen beiliegend)

Show full title
Hessisches Staatsarchiv Darmstadt
Data provider's object view
Loading...