Franciscus [Dietrich], Abt von Weingarten, verleiht ein Gut in Aichach, das +Jakob Mayer innehatte, dessen Sohn Stoffel auf Lebenszeit. Der Beliehene muß das Lehen persönlich in Hubers Weise bewirtschaften und in gutem Zustand halten. Er darf nichts entfremden, namentlich Eichen und andere fruchttragende ("bärende") Bäume nicht fällen. Jährlich reicht er zu Martini als Zins und Hubgült 10 Scheffel beiderlei Früchte, Vesen und Hafer, an Geld 2 lb d Ravensburger Maßes und Währung, 3 Hühner, 150 Eier, 2 Fasnachthennen. Das Lehen fällt heim im Todesfall, bei Verletzung der Leihebedingungen und wenn sich der Beliehene durch Eingehen einer Ungenossamenehe oder sonst dem Kloster "abschweif" macht. Es muß dann mit Dritteil, Heu und Strohrichte zurückgegeben werden. Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht nicht.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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