Waldenserdeputation (Bestand)
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Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 240
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Archivtektonik) >> Altwürttembergisches Archiv >> Weltliche Zentralbehörden >> Deputationen
1685-1807
Inhalt und Bewertung
Die Deputation wurde 1687 vorübergehend, 1699 endgültig eingerichtet und 1699 mit zwei Oberräten und je einem Kirchenrat und Rentkammerrat besetzt. Ihre Aufgabe war die Betreuung und Eingliederung der Glaubensflüchtlinge, vor allem der Hugenotten, Waldenser und der Reformierten des hohenzollerischen Ortes Bärental.
Die Registratur der Deputation wurde 1829 aus der Konsistorialregistratur an das Archiv des Innern übergeben und gelangte mit diesem ins Staatsfilialarchiv Ludwigsburg. Sie enthält als Vorakten auch Schriftstücke des Geheimen Rats, Oberrats, Kirchenrats und der Rentkammer.
Gliederung: Registratur, Visitation der Waldenserorte, Aufnahme und Ansiedlung, Gemeindeangelegenheiten, Kirchen- und Schulsachen, Medizinalwesen, Steuern und Abgaben, Manufakturen und Handwerk, Schulden, Erbschaften, Strafsachen.
Vorbemerkung: In den Jahren zwischen 1685 und 1699 - in kleinerem Maße auch noch später - nahm Württemberg eine große Zahl von Reformierten, die wegen ihres Glaubens ihre Heimatländer verlassen mußten, auf. Mit dem ersten Strom (1685-1687) kamen viele Hugenotten, vor allem Industrielle, ins Land, die aber zum größten Teil wieder abwanderten. Auch von der zweiten Welle, die 1687 nach Württemberg gelangte und aus Waldensern, d.h. Reformierten aus Piemont bestand, blieben nach Ansiedlungsversuchen im Amt Maulbronn nur wenige im Land. Mit dem dritten Strom, der in den Jahren 1698/99 besonders stark war, kamen wieder Waldenser und mit ihnen viele durch das Edikt von Nantes vertriebene Franzosen. Durch Waldenser aus Hessen und aus Baden wurde diese Einwanderungswelle in den Jahren 1702-1704 noch verstärkt. Die Einwanderungsangelegenheiten wurden anfangs vom Geheimen Rat ud vom Oberrat, z.T. auch vom Kirchenrat und der Rentkammer behandelt. Schon im Mai 1687 waren 2 Deputierte aus dem Oberrat und je einer aus der Rentkammer und dem Kirchenrat zur Bearbeitung von Waldenser-Angelegenheiten eingesetzt. Auch im nächsten Jahr erscheint eine "Waldenserdeputation". Der neue Flüchtlingsstrom in den Jahren 1698/99 zwang dazu, diese offenbar nur von Fall zu Fall berufene Deputation zu einer beständigen Einrichtung zu machen. "Zu Beförderung der Expedition in denen fast täglich in dieser Materie einkommenden Sachen, die zumalen keine moram leiden", wurde am 8. Juni 1699 die Waldenserdeputation errichtet. Aus dem Oberrat wurden ihr Johann Friedrich Widt und Anton Günther Heespen, aus den beiden Kammern die Expeditionsräte Johann Christoph Hopfenstock und Georg Friedrich Stockmayer zugeteilt (A 240, Büschel 45). Seit es eine eigene Waldenserdeputation gab, fielen in ihr Ressort auch die ins Land aufgenommenen Emigranten aus Frankreich und der Schweiz, später auch die 1732 angesiedelten Reformierten aus Bärental, deretwegen die Deputation kurze Zeit auch die Bezeichnung "Waldenser und Bärentaler Deputation" führte. Ab 1720 stand an der Spitze der Waldenserdeputation ein Präsident. In dem Maße, wie sich die Waldenser und die anderen Einwanderer in das Land eingliederten und mit ihm verwuchsen, schrumpfte der Geschäftsbereich der Deputation zusammen. Aus dem Jahre 1795 wird berichtet, "daß die bei dieser Deputation jährlich vorkommenden Geschäfte nicht zahlreich und selten so beschaffen sind, daß sie eine ordentliche Sitzung und Zusammenkunft erfordern". Die Räte geben ihre Stellungnahme zu den Vorgängen nur noch schriftlich ab, und der Sekretär fertigte daraus das Conclusum an (Büschel 7). Die Akten der Waldenserdeputation wurden im Jahre 1829 von der Consistorialregistratur dem Archiv des Ministeriums des Innern übergeben. Ein Register vom Anfang des 19. Jahrhunderts liegt vor. Aus dem Bestand kamen später Teile in die Abteilung A 63, Religions- und Kirchensachen, unter die Nummern 105-115 und 120-122. Diese wurden jetzt herausgelöst und wieder mit dem Bestand A 240 vereinigt. Waldenserakten aus der Zeit vor 1699 und Akten über den Bärentaler Religionswechsel (ab 1717) sind schon früh ihren Provenienzen (Geheimer Rat, Oberrat, Kirchenrat, Rentkammer) entfremdet und in der Waldenserdeputation als Vorakten behandelt worden. Dieser Zustand wurde beibehalten.
235 Büschel
Bestand
Information on confiscated assets
Additional information
BZK no.
The Bundeszentralkartei (BZK) is the central register of the federal government and federal states for completed compensation proceedings. When a claim is entered into the BZK, a number is assigned for unique identification. This BZK number refers to a compensation claim, not to a person. If a person has made several claims (e.g. for themselves and for relatives), each claim generally has its own BZK number. Often, the file number of the respective compensation authority is used as the BZK number.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
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Delict according to Nazi judicial system
Conduct that was first criminalized under National Socialism (e.g. the Treachery Act, ‘Judenbegünstigung’) or which the Nazi judiciary prosecuted more severely (e.g. high treason).
Reason for persecution
The reasons provided here are based on the wording in the reasons for persecution stated in the sources.
Role in the proceeding
‘Verfolgt’ refers to a person or organization that was persecuted under National Socialism. They could file a claim for compensation or restitution as part of the Wiedergutmachung policy. If the application was submitted by another person or organization than the persecutee (for example, their son or daughter), this other person or organization is designated as ‘antragstellend’ and their relationship to the persecutee is noted, if known. In the sources, the persecutee is sometimes referred to as ‘Geschädigter’ (aggrieved party) and the applicant as ‘Anspruchsberechtigter’(claimant).
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13.11.2025, 2:39 PM CET