3 gleichlautende Protokolle über die Bereitung und Feststellung der Schönbuchs-Gerechtigkeit
Vollständigen Titel anzeigen
A 2 b (Verfassung u.a.) Nr. A 2 b (Verfassung u.a.) Nr. 2289
A 2 b (Verfassung u.a.) Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 7 u. 20)
Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 7 u. 20) >> Bd. 7 Schönbuch-Gerechtigkeit
1698 August 26
Regest: An den Waldvogt zu Tübingen Jonathan Martin ist das Ansuchen gerichtet worden, durch Um- und Bereitung des in den alten Originaldokumenten beschriebenen Bezirks und Augenschein Klarheit über die Schönbuch-Gerechtigkeit zu schaffen. Er hat den 3. August 1698 als Termin aberaumt, wozu die Deputierten der Reichsstadt Reuttlingen neben Ernst Friederich Knapp, Hofmeister im Einsiedel oder sogenannten St. Peter, nächst dem bestimmten Ort des Altenriether Häusleins unweit Waldenbuch morgens früh erschienen. Sie umritten von da mit dem Waldvogt den auf der Reuttlinger Schuenbuchs-Gerechtigkeit beschriebenen Bezirk von dem Tübinger Weg bis an die Schaichach, weiter bis an die Ayha soviel möglich. Sie sind dann miteinander in den Einsiedel eingerückt, haben verhandelt und sich dahin verglichen, daß das durch den Waldvogt vorgelegte Lagerbuch mit den von den Reuttlingern vorgelegten Dokumenten kollationiert und alles zu einer gleichstimmenden Konformität gebracht werden solle. Durch den Waldvogt ist im Namen des Herzogs die freie Erklärung geschehen, daß man der Stadt Reuttlingen alle dem Buchstaben nach gemäße Rechte und Gerechtigkeiten in dem Schuenbuch wie bisher auch fürderhin überlassen, sie dabei verteidigen, ihre Bürger auf jedesmaliges Anmelden gegen St. Gallen Tag der sogenannten Miet einverleiben, ihnen nach ihrer Notdurft in genanntem Bezirk alles der Waldordnung gemäß einräumen, sonderlich aber auch laut Tübinger Vertrags von 1583, § "Wofern man aber künftig ...", denselben in den neuen Bannhölzern, wenn sie von dem Waldvogt angegriffen werden, wieder wie von alters her und der neuen Schuenbuchs-Ordnung gemäß ihr voriges Recht und terminos gebührlich gestatten und sie also auf keinerlei Weise hieran weder irren noch hindern lassen wolle.
3 Schr.
Beschreibstoff: Pap.
Archivale
Ausstellungsort: Waldenbuch
Zeugen / Siegler / Unterschriften: Unterschriften:
Waldvogt zu Tübingen Jonathan Martin
Hofmeister im Einsiedel Ernst Friederich Knapp
Forstknecht zu Waltdorff Hans Hirsch
Adjunctus allda Hans Georg Hirsch
Johann Peter Kruog, Bürgermeister zu Reuttlingen
Johann Georg Beger, Syndicus extraord
Joh. Carl Spannagel, Stadtrechner
Johann Jacob Wuchrer, Stadtrechner
Johann Syruthschekh, Stadtwachtmeister
Unterknechte zu Reuttlingen: Berndtlin Rist. Hans Jacob Wild
Bemerkungen: Beilage: Bemerkung von J. G. Beger zur Kollationierung der erlangen Rezesse
Genetisches Stadium: Or.
Zeugen / Siegler / Unterschriften: Unterschriften:
Waldvogt zu Tübingen Jonathan Martin
Hofmeister im Einsiedel Ernst Friederich Knapp
Forstknecht zu Waltdorff Hans Hirsch
Adjunctus allda Hans Georg Hirsch
Johann Peter Kruog, Bürgermeister zu Reuttlingen
Johann Georg Beger, Syndicus extraord
Joh. Carl Spannagel, Stadtrechner
Johann Jacob Wuchrer, Stadtrechner
Johann Syruthschekh, Stadtwachtmeister
Unterknechte zu Reuttlingen: Berndtlin Rist. Hans Jacob Wild
Bemerkungen: Beilage: Bemerkung von J. G. Beger zur Kollationierung der erlangen Rezesse
Genetisches Stadium: Or.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
20.03.2025, 11:14 MEZ