Moritz Jungzorn, Ritter und Schultheiß zu Rosheim (Raßheim), bekundet, dass sein Herr Kurfürst Philipp von der Pfalz ihm das Dorf Birsingen [= Burscheid/Bourscheid] im Amt Lützelstein mit genanntem Zubehör um 120 Pfund Straßburger Pfennige wiederlöslich verpfändet hat, wie die zu Heidelberg gegebene Urkunde des Fürsten vom 25.09.1497 ausweist. Moritz versichert die Anerkennung des Lösungsrechts um die genannte Summe mitsamt der Ledigsagung der Untertanen von ihren Eiden. Nach dem Empfang der 120 Pfund Pfennige will Moritz dem Pfalzgrafen innerhalb von zwei Monaten Eigengüter, die der Pfalz und dem Amt Lützelstein am nächsten gelegen sind, in derselben Höhe auftragen und als Burglehen zu Lützelstein empfangen. Der Pfalzgraf verzichtet auf Moritz' Lebtag auf eine Rücklösung des Dorfes, wogegen Moritz ihm jederzeit nach bestem Vermögen gerüstet aufwarten und dienen soll.
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Moritz Jungzorn, Ritter und Schultheiß zu Rosheim (Raßheim), bekundet, dass sein Herr Kurfürst Philipp von der Pfalz ihm das Dorf Birsingen [= Burscheid/Bourscheid] im Amt Lützelstein mit genanntem Zubehör um 120 Pfund Straßburger Pfennige wiederlöslich verpfändet hat, wie die zu Heidelberg gegebene Urkunde des Fürsten vom 25.09.1497 ausweist. Moritz versichert die Anerkennung des Lösungsrechts um die genannte Summe mitsamt der Ledigsagung der Untertanen von ihren Eiden. Nach dem Empfang der 120 Pfund Pfennige will Moritz dem Pfalzgrafen innerhalb von zwei Monaten Eigengüter, die der Pfalz und dem Amt Lützelstein am nächsten gelegen sind, in derselben Höhe auftragen und als Burglehen zu Lützelstein empfangen. Der Pfalzgraf verzichtet auf Moritz' Lebtag auf eine Rücklösung des Dorfes, wogegen Moritz ihm jederzeit nach bestem Vermögen gerüstet aufwarten und dienen soll.
Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 67 Nr. 818, 507
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 67 Kopialbücher
Kopialbücher >> Weltliche Territorien und Herrschaften >> Kurpfalz >> Einzelne Pfalzgrafen und Kurfürsten >> Philipp >> Liber ad vitam II (Kurfürst Philipps von der Pfalz) >> Urkunden
1497 September 26 (uff dinstag nach sant Matheus tag des apposteln)
fol. 342v-343v [alt: 289v-290v]
Urkunden
Ausstellungsort: [ohne Ort]
Siegler: Moritz Jungzorn, Ritter und Schultheiß zu Rosheim
Siegler: Moritz Jungzorn, Ritter und Schultheiß zu Rosheim
Kopfregest: "Wie sich herr Moritz Jungzorn verschribt der losung an Birsingen zu gestatten". Zum Ort Birsingen/Burscheid/Bourscheid vgl. Die alten Territorien des Bezirkes Lothringen, 1. Teil, Straßburg 1898, S. 245 f. Vgl. auch die folgende Urkunde Kurfürst Philipps (Nr. 508).
Jungzorn [auch: Zorn], Moritz; Ritter, Schultheiß zu Rosheim, erw. 1497, 1504
Burscheid = Bourscheid, Dep. Moselle [F]
Lützelstein = La Petite-Pierre, Dep. Bas-Rhin [F]
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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