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Anweisung: Es wird festgestellt, dass entgegen der Gemeindeordnung mehrere Auswärtige von den Umlagen in Kenntnis gesetzt und ihnen selbst die Voranschläge zur Einsicht vorgelegt wurden, was nur Bevollmächtigten der Fremden zugebilligt ist

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Hessisches Staatsarchiv Darmstadt
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