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Georg [Wegelin], Abt zu Weingarten, verleiht das Söldhäuslein zu "Reuthin Fronhofen" (=Reute bei Fronhofen), das Anna Hermeni innehatte und mit Mund und Hand wieder aufgab, ihrem Sohn Christian Müller und dessen künftiger Ehefrau, wenn diese Leibeigene des Klosters ist oder sich innerhalb eines Monats nach der Eheschließung in dessen Leibeigenschaft ergibt. Die Beliehenen müssen das Söldlin persönlich in Hubers Weise bewirtschaften und in gutem Zustand halten. Sie dürfen nichts entfremden. Jährlich entrichten sie an Martini als Zins und Hubgült 2 lb d Ravensburger Währung, [?] Fasnachthennen. Bei Verstoß gegen die Leihebedingungen oder Eingehen einer Ungenossamenehe fällt das Söldlin heim. Es muß dann nach Landsbrauch zurückgegeben werden. Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht nicht.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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