Appellationis Auseinandersetzung um die Übertragung eines Hauses
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(1) 0235
Rep. 29, Nr. 442
LAG, Rep. 29 Wismarer Tribunal
Wismarer Tribunal >> 01. Prozeßakten >> 01.07. 1. Kläger G
(1738-1739) 23.09.1739-21.10.1744
Kläger: (2) Rektor und Konzil der Universität Greisfwald (Kl. in 1. Instanz)
Beklagter: Anna Sopie Saalfeld, geb. Beckmann, Witwe des N N Hartmann (Bekl. in 1. Instanz)
Anwälte, Prokuratoren: Kl.: Dr. Anton Christoph Gröning (A), Dr. Christian Christoph Gröning (P), seit 15.11.1740 Dr. Anton Christoph Gröning (A & P) Bekl.: Abraham Droysen (A), Dr. Carl Daniel Schlaff (P)
Fallbeschreibung: Nach Bitten der Kl. vom 23.09. und 06.11.1739 um Fristverlängerung zum Einbringen ihrer Beschwerden gegen ein Hofgerichtsurteil und erteilten Genehmigungen des Tribunals vom 24.09. und 07.11.1739 legen die Kl. am 17.12. ihren Schriftsatz vor. 1735 hat die Stralsunder Kämmerei der Universität aus dem Hartmannschen Konkurs einige Immobilien der Erben des Leutnants Hausschildt in Greifswald (Erbbegräbnis in St. Marien, ein wüster Garten am Kollegiengebäude und ein Haus an der Marienkriche) zugesprochen. Die Witwe Hartmanns, die Bekl., weigert sich jedoch, das Haus herauszugeben, obwohl die Kl. ihr alle Verbesserungen daran bezahlen wollen und appelliert zunächst an den Stralsunder Rat und nachdem dieser das Urteil der Kämmerei bestätigt hat, an das Pommersche Hofgericht, das die Übertragung des Hauses an die Kl. aufhebt. Dagegen appellieren die Kl. an das Tribunal und bestehen auf ihrem Recht an dem Haus, da der Besitz der Kl.in in die Konkursmasse ihres Mannes eingegangen sei. Das Tribunal fordert am 16.02.1740 die Akten der Vorinstanzen an. Am 02.05. und 04.07. bitten die Kl. um Fristverlängerung zum Einbringen der Akten und erhalten diese am 06.05. und 08.07. Am 17.10. bitten die Kl. um Eröffnung der Akten, die das Tribunal am 21.10. auf den 26.10. ansetzt. Am 11.11.1740 bittet die Bekl., am 23.01.1741 beide Parteien um Prozeßbeschleunigung, am 17.04.1741 hebt das Tribunal das Urteil des Hofgerichts wieder auf und setzt die Urteile der Vorinstanzen in Kraft mit dem Unterschied, daß die Kl. der Bekl. nicht nur die Meliorationskosten sondern auch die Kontributionen zu vergüten hätten. Am 26.05.1741 legt die Bekl. dagegen Rechtsmittel ein, erbittet aber zunächst und am 07.07. Fristverlängerung, die ihr das Tribunal am 27.05. und 08.07. gewährt. Am 31.08. legt die Bekl. ihren Schriftsatz vor und bittet darum, eine Kommission einzusetzen, die die Verbesserungen am Haus begutachtet und schätzt, damit sie diese bezahlt bekommt, da sie keine Rechnung vorlegen kann. Am 19.10.1744 entscheidet das Tribunal, daß das Haus an einen Bürger zu verkaufen sei, aus dem Erlös die auf dem Haus lastenden Steuerschulden und die Meliorationen der Bekl. zu bezahlen seien, für deren ERmittlung der Greifswalder Rat eine Kommission einberufen soll.
Instanzenzug: 1. Stralsunder Kämmerei 1735-1738 2. Stralsunder Rat 1738 3. Pommersches Hofgericht 1738-1739 4. Tribunal 1739-1741 5. Tribunal 1741-1744
Prozessbeilagen: (7) Urteil des Pommerschen Hofgerichts vom 01.07.1739; vom Greifswalder Notar Christian Albert Sinnig aufgenommene Appellation vom 06.07.1739; Urteil der Stadtkämmerei Stralsund vom 10.05. 1738; Urteil des Stralsunder Ratsgerichts vom 23.09.1738; Urteil des Pommerschen Hofgerichts vom 01.07.1739; Auszug aus den Hartmannschen Konkursakten; von Tribunalsbote Carl Friedrich Sibeth ausgestellte Übergabequittungen für Tribunalsmandate vom 12.03.1740; Prozeßvollmachten der Kl. für Dr. Gröning vom 15.11.1740 und der Bekl. für Dr. Schlaff vom 31.01.1741
Beklagter: Anna Sopie Saalfeld, geb. Beckmann, Witwe des N N Hartmann (Bekl. in 1. Instanz)
Anwälte, Prokuratoren: Kl.: Dr. Anton Christoph Gröning (A), Dr. Christian Christoph Gröning (P), seit 15.11.1740 Dr. Anton Christoph Gröning (A & P) Bekl.: Abraham Droysen (A), Dr. Carl Daniel Schlaff (P)
Fallbeschreibung: Nach Bitten der Kl. vom 23.09. und 06.11.1739 um Fristverlängerung zum Einbringen ihrer Beschwerden gegen ein Hofgerichtsurteil und erteilten Genehmigungen des Tribunals vom 24.09. und 07.11.1739 legen die Kl. am 17.12. ihren Schriftsatz vor. 1735 hat die Stralsunder Kämmerei der Universität aus dem Hartmannschen Konkurs einige Immobilien der Erben des Leutnants Hausschildt in Greifswald (Erbbegräbnis in St. Marien, ein wüster Garten am Kollegiengebäude und ein Haus an der Marienkriche) zugesprochen. Die Witwe Hartmanns, die Bekl., weigert sich jedoch, das Haus herauszugeben, obwohl die Kl. ihr alle Verbesserungen daran bezahlen wollen und appelliert zunächst an den Stralsunder Rat und nachdem dieser das Urteil der Kämmerei bestätigt hat, an das Pommersche Hofgericht, das die Übertragung des Hauses an die Kl. aufhebt. Dagegen appellieren die Kl. an das Tribunal und bestehen auf ihrem Recht an dem Haus, da der Besitz der Kl.in in die Konkursmasse ihres Mannes eingegangen sei. Das Tribunal fordert am 16.02.1740 die Akten der Vorinstanzen an. Am 02.05. und 04.07. bitten die Kl. um Fristverlängerung zum Einbringen der Akten und erhalten diese am 06.05. und 08.07. Am 17.10. bitten die Kl. um Eröffnung der Akten, die das Tribunal am 21.10. auf den 26.10. ansetzt. Am 11.11.1740 bittet die Bekl., am 23.01.1741 beide Parteien um Prozeßbeschleunigung, am 17.04.1741 hebt das Tribunal das Urteil des Hofgerichts wieder auf und setzt die Urteile der Vorinstanzen in Kraft mit dem Unterschied, daß die Kl. der Bekl. nicht nur die Meliorationskosten sondern auch die Kontributionen zu vergüten hätten. Am 26.05.1741 legt die Bekl. dagegen Rechtsmittel ein, erbittet aber zunächst und am 07.07. Fristverlängerung, die ihr das Tribunal am 27.05. und 08.07. gewährt. Am 31.08. legt die Bekl. ihren Schriftsatz vor und bittet darum, eine Kommission einzusetzen, die die Verbesserungen am Haus begutachtet und schätzt, damit sie diese bezahlt bekommt, da sie keine Rechnung vorlegen kann. Am 19.10.1744 entscheidet das Tribunal, daß das Haus an einen Bürger zu verkaufen sei, aus dem Erlös die auf dem Haus lastenden Steuerschulden und die Meliorationen der Bekl. zu bezahlen seien, für deren ERmittlung der Greifswalder Rat eine Kommission einberufen soll.
Instanzenzug: 1. Stralsunder Kämmerei 1735-1738 2. Stralsunder Rat 1738 3. Pommersches Hofgericht 1738-1739 4. Tribunal 1739-1741 5. Tribunal 1741-1744
Prozessbeilagen: (7) Urteil des Pommerschen Hofgerichts vom 01.07.1739; vom Greifswalder Notar Christian Albert Sinnig aufgenommene Appellation vom 06.07.1739; Urteil der Stadtkämmerei Stralsund vom 10.05. 1738; Urteil des Stralsunder Ratsgerichts vom 23.09.1738; Urteil des Pommerschen Hofgerichts vom 01.07.1739; Auszug aus den Hartmannschen Konkursakten; von Tribunalsbote Carl Friedrich Sibeth ausgestellte Übergabequittungen für Tribunalsmandate vom 12.03.1740; Prozeßvollmachten der Kl. für Dr. Gröning vom 15.11.1740 und der Bekl. für Dr. Schlaff vom 31.01.1741
Akten
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
29.10.2025, 11:28 MEZ