Vor dem Uerdinger Notar Joseph Sels und in Gegenwart der Zeugen Johann Bringskes, Schneider und Hermann Hünemann, beide in Rumeln, wurde der Abstandskontrakt des Kuckeshofes zu Rumeln zwischen den Eheleuten und Kindern Kuckes an Heinrich Kuckes ausgefertigt. In dem Akt werden als Abständer genannt Jacob Kuckes und dessen Frau Agnes, Kremmers zu Rumeln, die "wegen hohen Alters und körperlicher Gebrechen" mit Einwilligung ihrer Kinder: 1. Tillmann Heckmans und dessen Frau Marie Kuckes, 2. Sophie Kuckes, 3. Anna Kuckes, 4. Johann Kuckes, alle Ackersleute zu Rumeln und 5. Gört Daniels und seine Frau Katharina Kuckes, Ackersleute zu Altenbruck. Heinrich Kuckes, der Sohn, übernimmt den in Rumeln gelegenen Kuckeshof für die Abstandssumme von 4000 Reichstalern clevisch oder 3041 6 Groschen Berliner Courant. Die darüber hinausgehenden Verpflichtungen an Eltern und Geschwister. Papiersiegel des Notars
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Vor dem Uerdinger Notar Joseph Sels und in Gegenwart der Zeugen Johann Bringskes, Schneider und Hermann Hünemann, beide in Rumeln, wurde der Abstandskontrakt des Kuckeshofes zu Rumeln zwischen den Eheleuten und Kindern Kuckes an Heinrich Kuckes ausgefertigt. In dem Akt werden als Abständer genannt Jacob Kuckes und dessen Frau Agnes, Kremmers zu Rumeln, die "wegen hohen Alters und körperlicher Gebrechen" mit Einwilligung ihrer Kinder: 1. Tillmann Heckmans und dessen Frau Marie Kuckes, 2. Sophie Kuckes, 3. Anna Kuckes, 4. Johann Kuckes, alle Ackersleute zu Rumeln und 5. Gört Daniels und seine Frau Katharina Kuckes, Ackersleute zu Altenbruck. Heinrich Kuckes, der Sohn, übernimmt den in Rumeln gelegenen Kuckeshof für die Abstandssumme von 4000 Reichstalern clevisch oder 3041 6 Groschen Berliner Courant. Die darüber hinausgehenden Verpflichtungen an Eltern und Geschwister. Papiersiegel des Notars
85-17, III/11
85-17 Schenkung Schürmann (Rheinhausen)
Schenkung Schürmann (Rheinhausen)
11. November 1820
Archivale
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
09.01.2026, 12:17 MEZ