Kurfürst Philipp von der Pfalz bekundet, dass er eine Heirat zwischen seinem Hofkeller Hans Maulbronner (Mul-) und der Barbara Hußmegin mit Zustimmung der Verwandten (nechsten und gutten frundt) beider Seiten beredet hat. Barbara soll in die Ehe ihr sämtliches Hab und Gut einbringen, Hans dergleichen sein Hab und Gut. Es folgen Bestimmungen u. a. zur Versorgung der gewonnenen Kinder im geistlichen oder weltlichem Stand nach "gelegenheyt", zum Besitzrecht und Erbgang, zur etwaigen Wiederverheiratung Barbaras, sodann zur Gabe eines Voranteils von 100 Gulden an die Kinder aus dieser Ehe und von jeweils 50 Gulden an die drei Kinder Barbaras, von denen sie zwei mit ihrem ersten Ehemann Konrad Kessler von Weinheim (Cuntz Keßlern von Winheym) und das Dritte mit ihrem zweiten Ehemann [N.N.] von Weinheim gewonnen hatte, zum Erbrecht der Kinder, zum väterlichen Erbteil des genannten dritten Kindes, der mit Zustimmung dessen nächster Verwandter, Konrad Lemmer (Lemer), Hans Erger und Andreas Rippolt (Endris Ryppolt), alle Bürger zu Weinheim, der gemeinsamen Erbmasse zugeschlagen wird, zur Reichung von 50 Gulden an dieses Kind und der gleichen Erbberechtigung desselben im Erbfall. Bei der Beredung anwesend waren die pfalzgräflichen Getreuen Philipp von Gemmingen, Haushofmeister, Siegmund Hess (Heß), Sekretär und Hans Schienagel (Schinagel), Unterschenk, sowie von Seiten der Eheleute Jörg Taschenmacher (Deschen-) und Hans Weigel (Wygel), beide Bürgermeister zu Heidelberg, Meister Nikolaus Kessler (Keß-), Vikar des Heilliggeiststifts zu Heidelberg, Jost Endris, Moritz Wagner, pfalzgräflicher Büchsenmeister, Jörg Zentner (Zenntner), pfalzgräflicher Sattler, und andere.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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