Suchergebnisse
  • 53 von 89

Verordnung: Die Fertigung der Auszüge aus den neuen Katastern über die fiskalischen Besitzungen werden nach der neuesten Parzellen-Vermessung aufgestellt. Die mitgeteilten neuen Reinerträge sind in den Domänen-Inventaren nachzutragen

Vollständigen Titel anzeigen
Hessisches Staatsarchiv Darmstadt
Objekt beim Datenpartner
Loading...