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Verordnung: Die Fertigung der Auszüge aus den neuen Katastern über die fiskalischen Besitzungen werden nach der neuesten Parzellen-Vermessung aufgestellt. Die mitgeteilten neuen Reinerträge sind in den Domänen-Inventaren nachzutragen
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Verordnung: Die Fertigung der Auszüge aus den neuen Katastern über die fiskalischen Besitzungen werden nach der neuesten Parzellen-Vermessung aufgestellt. Die mitgeteilten neuen Reinerträge sind in den Domänen-Inventaren nachzutragen
E 3 A Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt]
Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt] >> H Finanzangelegenheiten, Steuern und Abgaben >> H.2 Landeseigentum, Domänen, Lehen und Pachtgüter
Darmstadt, 1851 Oktober 6
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