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Hans Pfeler aus Stuttgart, wegen seiner Beteiligung an den Bauernunruhen aus Furcht vor Strafe außer Landes geflohen, jedoch auf seine und seiner Freundschaft Bitten und gegen das Versprechen künftigen Wohlverhaltens wieder begnadigt, zu einem Untertanen angenommen und zu Frau und Kindern eingelassen, erneuert seine Erbhuldigung und gelobt eidlich, sich künftig als treuer und gehorsamer Untertan zu verhalten, nicht mehr gegen das Fürstentum und seine Einwohner zu handeln oder sich einer Empörung anzuschließen, vielmehr alle Anschläge gegen seinen Landesherrn, Statthalter und Regenten des Fürstentums und die Ehrbarkeit des Landes, die ihm zu Ohren kommen, unverzüglich anzuzeigen, allein der Partei der Obrigkeit und Ehrbarkeit anzuhängen, alle heimlichen Zechen, Gesellschaften und Zusammenkünfte zu meiden, Wehr und Harnisch dem Vogt abzuliefern und fortan außer einem abgebrochenen Brotmesser keine mehr zu tragen. Bürgen mit 400 fl: sein Bruder Endris und sein Vetter Konrad Pfeler, beide B. zu Stuttgart.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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