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Erlaubnis für Kloster Breitenau auch während eines Interdikts weiterhin Gottesdienst halten zu dürfen
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Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Anno 1451 dat. mogunt. die Jovis 25. Nov.
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Kardinal Nikolaus, Gesandter des Papstes in Deutschland (legatus per alamaniam) hat dem Kloster Breitenau gestattet zu Zeiten des Interdikts [wohl über das Gebiet um das Kloster herum] ihren Gottesdinest bei verschlossenen Türen und ohne Läuten der Glocken abzuhalten.