Hintergrund des Verfahrens ist ein Streit um den Rechtsstatus der Herrschaft Wevelinghoven, die die Kläger für ihren reichsunmittelbaren Besitz halten, Kurköln aber als Bestandteil seines Herrschaftsbereiches sieht (vgl. dazu RKG 292 (B 642/ 2651) - 303 (B 664/2673)). Das Mandat richtet sich dagegen, daß der Beklagte Einnahmen des bentheimischen Rentmeisters und Statthalters in Wevelinghoven, Philipp Sigebert, mit Beschlag habe belegen und seinen mit 7½ Ohm Wein beladenen Wagen samt Pferden in Arrest habe legen lassen.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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