Graf Philipp von Nassau-Saarbrücken stellt dem Philipp Ulrich von Busseck eine Quittung aus über 1800 Gulden, die vormals weiland Johann von Busseck ihm zur Bedingung gewisser Pfandschaften auf dem Schlosse Bingenheim (im Jahre 1532) vorgestreckt hat, und verzichtet dafür auf seine Atz- und sonstigen Dienstbarkeitsgerechtsame im Klosterhofe zu Dorlar.

Vollständigen Titel anzeigen
Hessisches Hauptstaatsarchiv
Objekt beim Datenpartner