Hans Engel auf dem Frankenberg bekennt, daß Gerwig [Blarer], Abt zu Weingarten, ihm, seiner künftigen Ehefrau, wenn sie Leibeigene des Klosters ist, sowie dem jüngsten Sohn bzw., wenn sie keinen haben, der jüngsten Tochter auf Lebenszeit das Gut auf dem Frankenberg verliehen haben, das Michel Engel innehatte und jetzt durch Biederleute ("biderbleut") ausgemarkt wurde. Die Beliehenen müssen das Gut persönlich in Hubers Weise bewirtschaften und in gutem Zustand halten. Sie dürfen nichts entfremden und keine Eichen fällen oder andere Bäume abhauen. Der Wald darf nur zur Entnahme von Bau- und Brennholz für den Eigenbedarf genutzt werden. Jährlich entrichten sie zu Martini bzw. den üblichen Zeiten 5 Scheffel Hafer und 12 ß d Ravensburger Maßes und Währung, 2 Hühner, 1 Fasnachthenne. Das Gut fällt heim bei Verletzung der Leihebedingungen, Tod der Beliehenen oder Eingehen einer Ungenossamenehe. Es muß dann mit Dritteil, Heu- und Strohrichte zurückgelassen werden. Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht nicht.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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