Hans Engel auf dem Frankenberg bekennt, daß Gerwig [Blarer], Abt zu Weingarten, ihm, seiner künftigen Ehefrau, wenn sie Leibeigene des Klosters ist, sowie dem jüngsten Sohn bzw., wenn sie keinen haben, der jüngsten Tochter auf Lebenszeit das Gut auf dem Frankenberg verliehen haben, das Michel Engel innehatte und jetzt durch Biederleute ("biderbleut") ausgemarkt wurde. Die Beliehenen müssen das Gut persönlich in Hubers Weise bewirtschaften und in gutem Zustand halten. Sie dürfen nichts entfremden und keine Eichen fällen oder andere Bäume abhauen. Der Wald darf nur zur Entnahme von Bau- und Brennholz für den Eigenbedarf genutzt werden. Jährlich entrichten sie zu Martini bzw. den üblichen Zeiten 5 Scheffel Hafer und 12 ß d Ravensburger Maßes und Währung, 2 Hühner, 1 Fasnachthenne. Das Gut fällt heim bei Verletzung der Leihebedingungen, Tod der Beliehenen oder Eingehen einer Ungenossamenehe. Es muß dann mit Dritteil, Heu- und Strohrichte zurückgelassen werden. Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht nicht.
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Hans Engel auf dem Frankenberg bekennt, daß Gerwig [Blarer], Abt zu Weingarten, ihm, seiner künftigen Ehefrau, wenn sie Leibeigene des Klosters ist, sowie dem jüngsten Sohn bzw., wenn sie keinen haben, der jüngsten Tochter auf Lebenszeit das Gut auf dem Frankenberg verliehen haben, das Michel Engel innehatte und jetzt durch Biederleute ("biderbleut") ausgemarkt wurde. Die Beliehenen müssen das Gut persönlich in Hubers Weise bewirtschaften und in gutem Zustand halten. Sie dürfen nichts entfremden und keine Eichen fällen oder andere Bäume abhauen. Der Wald darf nur zur Entnahme von Bau- und Brennholz für den Eigenbedarf genutzt werden. Jährlich entrichten sie zu Martini bzw. den üblichen Zeiten 5 Scheffel Hafer und 12 ß d Ravensburger Maßes und Währung, 2 Hühner, 1 Fasnachthenne. Das Gut fällt heim bei Verletzung der Leihebedingungen, Tod der Beliehenen oder Eingehen einer Ungenossamenehe. Es muß dann mit Dritteil, Heu- und Strohrichte zurückgelassen werden. Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht nicht.
Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 522 I U 930
B 522 II U 0839
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 522 I Weingarten, Benediktinerkloster: Urkunden I
Weingarten, Benediktinerkloster: Urkunden I >> Urkunden
1529 Januar 25 (uff montag nach sant Angnesen tag)
17,5 x 42 (Höhe x Breite)
Urkunden
Deutsch
Schaden: Pergament fleckig
Aussteller: Hans Engel auf dem Frankenberg
Empfänger: Gerwig [Blarer], Abt zu Weingarten
Siegler: Peter von Hoff zu Altdorf
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: 1 S., abg.
Aussteller: Hans Engel auf dem Frankenberg
Empfänger: Gerwig [Blarer], Abt zu Weingarten
Siegler: Peter von Hoff zu Altdorf
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: 1 S., abg.
Engel, Hans
Engel, Michel
Hoff, Peter von
Altdorf = Weingarten RV; Einwohner
Frankenberg : Waldburg RV
Frankenberg : Waldburg RV; Einwohner
Ravensburg RV; Maß
Ravensburg RV; Währung
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
21.11.2025, 15:28 MEZ
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