Gertrud v. Burvenich, welche auf jenes zu dem Kapitelshofe zu Kirchherten, den sie leibzüchtiger Weise im Besitz hat, gehörige Präsentationsrecht Ansprüche erhoben, bekundet nebst ihren Sohn Godart den deshalb mit dem Kapitel zu Rellinghausen getroffenen Vergleich auf ihre vermeintlichen Rechte. Zeugen: Edelherr Joh. zu Reifferscheid, Ritter Heinr. v. Harff Johann v. Heimbach Johann v, Borich, Christian v. Duerfenthal, Emelrich v. Gertzen. Besiegelt v. d. Schöffen von Rodinch. Transsumpt - Urk. d. Köln. Offizials m. Siegel d. Offizials von 1354, Aug. 13

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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