Johann Jakob Herr vom Stein, Landkomthur der Ballei Elsass-Burgund, Komthur zu Altshausen und kaiserlicher Rat, beurkundet, dass sich heute Maria Müller zu Mendelbeuren, Tochter der bereits verstorbenen Eheleute Jakob Müller, Fischer, und Maria Ölhaf, die bisher dem Deutschen Orden sowie insbesondere Herrschaft und Kommende Altshausen "mit leibaigenschaft verwandt vnd zugehörig gewest" ist, um eine Summe Geldes in nicht genannter Höhe, für deren Empfang er hiermit quittiert, freigekauft hat. Also spricht der Aussteller auch namens des Ordens und seiner Amtsnachfolger genannte Maria von der Eigenschaft ihres Leibes und Gutes und den daran hängenden Pflichten, Lasten und Beschränkungen los, gestattet ihr, neue Eigenschaft, Schutz und Schirm oder Bürgerrecht anzunehmen, wo immer sie dies zu tun wünscht, unbehindert durch ihn oder den Orden, in dessen Namen er hiermit ausdrücklich auf dessen bisheriges Eigentum an ihr und die daraus resultierenden Gerechtigkeiten, Ansprüche und Forderungen verzichtet.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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