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Arnold Aloys von Hecking zu Schüttenstein als Geheimer Rat des Reichsfürsten Ludwig Otto zu Salm, Wildgraf zu Dhaun und Kirburg, Rheingraf zu Stein, Herr zu Vinstingen und Anholt, zugleich als dessen Statthalter der Alpenschen Lehnkammer, bezeugt, dass auf Vorladung des Lehngerichts der Graf Johann Arnold Edmund von Leerodt (Leenrodt), Herr von Born und Winnenthal, kurpfälzischer Geheimer Rat und Amtmann zu Monheim, durch seinen Bevollmächtigten Heinrich Anton Barth den Nachweis erbracht hat, am 13. August 1699 durch den Reichsfürsten Carl Dietrich Otto zu Salm mit dem zur Alpenschen Lehnkammer gehörenden Mannlehen Lowinkel (Lowinckel) alias Hausmannshof (Haußmanshof) belehnt worden zu sein und erneuert die Belehnung in Gegenwart der Lehnmänner Johann Wilhelm von Portmann zu Bennekamp und Wilhelm Joseph von Hecking.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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