Zweite Beratung und endgültige Verabschiedung der Novelle zum Landeshochschulgesetz im Landtag Baden-Württemberg (II)
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Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 5/003 D731013/104
6026916
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 5/003 Chronik der Woche Baden-Württemberg SDR 1971-1974
Chronik der Woche Baden-Württemberg SDR 1971-1974 >> 1973 >> Juli
14.07.1973
(O-Ton) Hans Roth, Dr., CDU, stellvertretender Vorsitzender seiner Fraktion im Landtag Baden-Württemberg: Das Land führt mit der Novelle eine bundesweite Bewegung mit an / Bei der Hochschulreform im Wettlauf mit der Zeit / Weiteres laissez- faire bringt auf dem Weg der Studienreform keinen Schritt voran / Reformen aus Verantwortung gegenüber studierender Generation / Das Bundesrahmengesetz: Ein "Entwurf zur Vorbereitung eines Regierungsentwurfes" (amtlicher Titel): Noch nicht einmal ein offiziell verantwortetes Dokument / (2'10)
(O-Ton) Gerhard Noller, Prof. Dr., SPD, kulturpolitischer Sprecher seiner Partei: Das Gesetz (die Novelle) zerstört kaltblütig einen Freiheitsraum mit jahrhundertelanger Tradition, auch in Zeiten ohne Demokratie / Rigoroser Eingriff in autonome Hochschulen / Freiheit der Universität durch das Gesetz empfindlicher getroffen als durch einige randalierende Studenten / Irrungen und Wirrungen: Auch diese Novelle gehört dazu / Produkt der Angst und Ungeduld, falsche Antwort auf falsch verstandene Krise / (2'21)
(O-Ton) Hinrich Enderlein, MdL, FDP, Tübingen: Das Gesetz wurde zur Unzeit und unzureichend vorbereitet eingebracht / Die Anträge der Opposition wurden in den Ausschüssen meist ohne Diskussion niedergestimmt / (1'05)
Akzentmusik / (0'14)
(O-Ton) Gerhard Noller, Prof. Dr., SPD, kulturpolitischer Sprecher seiner Partei: Das Gesetz (die Novelle) zerstört kaltblütig einen Freiheitsraum mit jahrhundertelanger Tradition, auch in Zeiten ohne Demokratie / Rigoroser Eingriff in autonome Hochschulen / Freiheit der Universität durch das Gesetz empfindlicher getroffen als durch einige randalierende Studenten / Irrungen und Wirrungen: Auch diese Novelle gehört dazu / Produkt der Angst und Ungeduld, falsche Antwort auf falsch verstandene Krise / (2'21)
(O-Ton) Hinrich Enderlein, MdL, FDP, Tübingen: Das Gesetz wurde zur Unzeit und unzureichend vorbereitet eingebracht / Die Anträge der Opposition wurden in den Ausschüssen meist ohne Diskussion niedergestimmt / (1'05)
Akzentmusik / (0'14)
0:07:00; 0'07
Audio-Visuelle Medien
Herkunft: Chronik Baden-Württemberg
Baden-Württemberg
BRD: Bundesregierung
Gesetzgebung: Novellierung Hochschulgesetz
Reform
Siebziger Jahre
Universität
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
21.11.2025, 15:30 MEZ