Kurfürst Philipp von der Pfalz bekundet, dass sich lange Zeit Irrungen zwischen Meister Hans Stalp (Stalpen), dessen Bruder und ihrer Mutter einerseits und Burkhard Fürderer andererseits gehalten haben, die zum heutigen Tag durch seine Räte verhört und dahin geschlichtet worden sind, dass beide Parteien ihre Forderungen und Ansprüche vor seinen Hofrichter und seine verordneten Räte vorbringen und einem rechtlichen Austrag unter Verzicht auf Rechtsbehelf und Appellation zustimmen. Die Güter zu Heidelberg, die Kurfürst Philipp in Bann gelegt hat, sollen bis zum Austrag darin verbleiben. Damit Burkhard "der rechtfertigung ußgewarten" mag, darf er unverzüglich 10 Gulden Gülte auf die Güter, die er von Konrad Stalp erworben hatte, entlehnen und notfalls für das Gerichtsverfahren nochmals 10 Gulden Gülte darauf aufnehmen. Beide Parteien erhalten eine Ausfertigung dieses Anlasses.
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Kurfürst Philipp von der Pfalz bekundet, dass sich lange Zeit Irrungen zwischen Meister Hans Stalp (Stalpen), dessen Bruder und ihrer Mutter einerseits und Burkhard Fürderer andererseits gehalten haben, die zum heutigen Tag durch seine Räte verhört und dahin geschlichtet worden sind, dass beide Parteien ihre Forderungen und Ansprüche vor seinen Hofrichter und seine verordneten Räte vorbringen und einem rechtlichen Austrag unter Verzicht auf Rechtsbehelf und Appellation zustimmen. Die Güter zu Heidelberg, die Kurfürst Philipp in Bann gelegt hat, sollen bis zum Austrag darin verbleiben. Damit Burkhard "der rechtfertigung ußgewarten" mag, darf er unverzüglich 10 Gulden Gülte auf die Güter, die er von Konrad Stalp erworben hatte, entlehnen und notfalls für das Gerichtsverfahren nochmals 10 Gulden Gülte darauf aufnehmen. Beide Parteien erhalten eine Ausfertigung dieses Anlasses.
Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 67 Nr. 824, 29
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 67 Kopialbücher
Kopialbücher >> Weltliche Territorien und Herrschaften >> Kurpfalz >> Einzelne Pfalzgrafen und Kurfürsten >> Philipp >> Entscheide, Anlässe und Verträge II (Kurfürst Philipps von der Pfalz) >> Urkunden
1491 Dezember 29 (uff dornstag nach dem heiligen crist tag)
fol. 22v-23r
Urkunden
Ausstellungsort: Heidelberg
Siegler: Kurfürst Philipp von der Pfalz (aufgedrücktes Sekretsiegel)
Siegler: Kurfürst Philipp von der Pfalz (aufgedrücktes Sekretsiegel)
Kopfregest: "Anlaß zuschen meister Hans Stalpen sinem bruder und irer mutter eins und Burckart Fürderer andersteils".
Fürderer, Burkhard; erw. 1491
Stalp, Johann (Hans); Meister, zu Grünstadt, Landschreiber der Guttenberger Gemeinschaft, erw. 1491, 1507
Heidelberg HD
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
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04.04.2025, 08:13 MESZ
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