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Verfügung: Die Bekanntmachung zur Aufforderung der Gläubiger von Auswandernden soll nur noch in der Hessischen Zeitung erfolgen (Überweisungsschreiben 1. und 27. August 1838 anbei)
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Verfügung: Die Bekanntmachung zur Aufforderung der Gläubiger von Auswandernden soll nur noch in der Hessischen Zeitung erfolgen (Überweisungsschreiben 1. und 27. August 1838 anbei)
E 3 A Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt]
Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt] >> J Bevölkerungsverhältnisse >> J.3 Auswanderung, Abzugsgeld und Nachsteuer
Darmstadt, 1838 August 1
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