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Curd Wynnemud bekundet für sich und seine Erben, daß Propst und Konvent des Gotteshauses Germerode ihm 1 Hufe Landes gegen einen jährlich auf Mich...
Ausfert. auf Papier, das aufgedrückte Siegel ist abgefallen. Rückw. gleichzeit. Rubrum.
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: In die palmarum.
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Curd Wynnemud bekundet für sich und seine Erben, daß Propst und Konvent des Gotteshauses Germerode ihm 1 Hufe Landes gegen einen jährlich auf Michaelis in das Kloster zu entrichtenden Erbzins von 4 Malter, halb Roggen und halb Hafer, als Erblehen gegeben haben. Sollte er infolge von Mißwachs, Hagel oder Krieg (orloge) mit dem Zins im Rückstand bleiben, dann soll das Kloster ihn darum mahnen und pfänden dürfen, bis es bezahlt ist. Herrn und Nachbarn gegenüber will er die Pflichten der Hufe erfüllen, wie die anderen ober- und unterhalb.
Vermerke (Urkunde): Siegler: Junker Hans von Dorneberge.