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Badische Gruppenpolizei
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Abt. Staatsarchiv Freiburg, T 1 (Zugang 1975/0001) Nr. 23
T 1 (Zugang 1975/0001) Nr. 23
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Freiburg, T 1 (Zugang 1975/0001) Nachlass Blankenhorn, Erich
Nachlass Blankenhorn, Erich >> Schriftlicher Nachlass >> Badische Polizei
1. April 1922-29. Juli 1922
Enthält u.a.: Rede beim Abschluss des 4. Lehrgangs an der Polizeischule; Ist- und Soll-Stärken der Gruppenpolizei; Stärkenachweis; Kraftfahrwesen bei der Gruppenpolizei; Der Polizei-Beamte, Organ des Verbandes der Polizeibeamten Badens; Verlegung der Gruppe V von Müllheim nach Rastatt; Einladungen zu Veranstaltungen; Sitzung im Reichsministerium des Innern über die Organisationspläne der Schutzpolizei der Länder; Der Beamte. Mitteilungen des Badischen Beamentbundes; Begrüßungsrede der Gruppe V in Rastatt; Erfahrungsaustausch über den Aufstand in Mitteldeutschland; Bericht über die allgemeine Lage; Schießausbildung, Dienstkleidung; Tankstelle und Kraftfahrbereitschaft Karlsruhe; Anordnungen und Verhalten der Polizeiorgane bei allgemeinen Unruhen; Stellenbesetzungen; Erkundigungen über das Mitlgied des Reichstags Wilhelm Henning (DNVP); Bericht über den Verbandstag des Reichsverbandes der Polizeibeamten Deutschlands in Stuttgart; antirepublikanisches Verhalten Freiburger Polizeioffiziere
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.