Bingen: Heinrich Abt zu Schussenried entscheidet mit dem Grafen Eberhard dem Älteren zu Württemberg auf einem Rechtstag zu Riedlingen die Streitsache zwischen Abt Georg des Klosters Zwiefalten einerseits, Heinrich und Wilhelm von Reischach andererseits wegen Zwing und Bann und anderen Rechten zu Bingen Originalurkunde

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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