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Verordnung betreffend die Sicherung der forstfiskalischen Eigentums- und Besitzrechte: Um Missverständnissen vorzubeugen, werden alle Vorschriften aus den Ausschreiben Nr. XVI vom 6. November 1835 außer Wirksamkeit gesetzt, anderweitige Instruktionen folgen (Ausfertigung zwei Mal vorhanden)

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Hessisches Staatsarchiv Darmstadt
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