Amtsgericht Münden (ab 1879) (Bestand)
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NLA HA, Hann. 172 Münden
Nds. Landesarchiv, Abt. Hannover (Archivtektonik) >> Gliederung >> 1 Staatliche Bestände >> 1.12 Preußische Provinz Hannover >> 1.12.10 Justiz >> 1.12.10.3 Untere Justizbehörden >> 1.12.10.3.2 Amtsgerichte im Landgerichtsbezirk Göttingen
1698-1984
Geschichte des Bestandsbildners: Im Jahr 1879 wurden als Sprengel des Amtsgerichts (Hann.) Münden Stadt und Amt Münden festgelegt (vgl. Preußische Gesetzsammlung 1879, S. 507). Schon vor 1945 waren die Gemeinde Meensen (vgl. Preußische Gesetzsammlung 1882, S. 327) und der Gutsbezirk Ellerode (vgl. Preußische Gesetzsammlung 1886, S. 114) zum Zuständigkeitsbezirk hinzugekommen. Nach der Durchführung der Gebiets- und Verwaltungsreform in den 1970er Jahren umfasste der Bezirk des Amtsgerichts (Hann.) Münden 1974 die Gemeinden Bühren, Dransfeld, Jühnde, Münden, Niemetal, Scheden und Staufenberg des Landkreises Göttingen (vgl. Nds. GVBl. 1974, S. 120).
Zur Namensgebung von Stadt und Amt Münden:
Der ursprüngliche Name der Stadt "Münden" führte schon sehr früh zu mannigfaltigen Verwechslungen mit ähnlich klingenden Ortsnamen, wie z. B. " Minden". Um ein Unterscheidungsmerkmal zu finden, wurde die Bezeichnung "Hannoversch Münden" oder "Hannöverisch Münden" gewählt. Die Abkürzung "Hann. Münden" (oft fälschlich als "Hann.-Münden" geschrieben, was eher einen Stadtteil von Hannover vermuten lässt), ist seit der Gebietsreform 1971 die offizielle Ortsbezeichnung, verbrieft in der städtischen Hauptsatzung, 2006 letztmalig festgeschrieben. Für das Amt Münden wurde der Zusatz "Hann." niemals verwandt.
Bestandsgeschichte: Der Bestand Hann. 172 Münden schließt an die Überlieferung des Amtsgerichts Münden vor 1879 (vgl. Hann. 72 Münden) an. und wird im Bestand (Hann.) Münden für die Zeit nach 1945 (vgl. Nds. 725 (Hann.) Münden) fortgesetzt.
Der überwiegende Teil des Bestandes Hann. 172 Münden ist 1966 in zwei größeren Ablieferungen ins Staatsarchiv Hannover gekommen und von den älteren Akten (vgl. Hann. 72 Münden) getrennt worden.
Bestandsgeschichte: In den Bestand Hann. 172 Münden sind bislang folgende Ablieferungen des Amtsgerichts Hann. Münden eingegangen:
Acc. 66/59
Acc. 21/66
Acc. 29/66
Acc. 87/87
Acc. 2007/024
Acc. 2012/088
Acc. 2012/126
Hannover, im Oktober 2012
Findmittel: EDV-Findbuch
Zusatzinformationen: Abgeschlossen: Nein. Der Bestand kann noch Zuwachs erfahren.
Zusatzinformationen: verzeichnet
Zur Namensgebung von Stadt und Amt Münden:
Der ursprüngliche Name der Stadt "Münden" führte schon sehr früh zu mannigfaltigen Verwechslungen mit ähnlich klingenden Ortsnamen, wie z. B. " Minden". Um ein Unterscheidungsmerkmal zu finden, wurde die Bezeichnung "Hannoversch Münden" oder "Hannöverisch Münden" gewählt. Die Abkürzung "Hann. Münden" (oft fälschlich als "Hann.-Münden" geschrieben, was eher einen Stadtteil von Hannover vermuten lässt), ist seit der Gebietsreform 1971 die offizielle Ortsbezeichnung, verbrieft in der städtischen Hauptsatzung, 2006 letztmalig festgeschrieben. Für das Amt Münden wurde der Zusatz "Hann." niemals verwandt.
Bestandsgeschichte: Der Bestand Hann. 172 Münden schließt an die Überlieferung des Amtsgerichts Münden vor 1879 (vgl. Hann. 72 Münden) an. und wird im Bestand (Hann.) Münden für die Zeit nach 1945 (vgl. Nds. 725 (Hann.) Münden) fortgesetzt.
Der überwiegende Teil des Bestandes Hann. 172 Münden ist 1966 in zwei größeren Ablieferungen ins Staatsarchiv Hannover gekommen und von den älteren Akten (vgl. Hann. 72 Münden) getrennt worden.
Bestandsgeschichte: In den Bestand Hann. 172 Münden sind bislang folgende Ablieferungen des Amtsgerichts Hann. Münden eingegangen:
Acc. 66/59
Acc. 21/66
Acc. 29/66
Acc. 87/87
Acc. 2007/024
Acc. 2012/088
Acc. 2012/126
Hannover, im Oktober 2012
Findmittel: EDV-Findbuch
Zusatzinformationen: Abgeschlossen: Nein. Der Bestand kann noch Zuwachs erfahren.
Zusatzinformationen: verzeichnet
9,3 lfdm
Bestand
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
16.06.2025, 12:45 MESZ