Kaiser Ferdinand II. bestätigt den Vertrag zwischen Markgraf Wilhelm und Markgraf Friedrich von Baden-Durlach, vermittelt durch kaiserliche Verordnete, wonach Friedrich für Nutzungen, die er während der Okkupation aus baden-badischen Landen gezogen, 380.000 fl. entrichten und bis zur Abzahlung von ihm selbst zu verpfändende Orte verpfänden soll, und nach dem alle während der Okkupation auf Baden-Baden gehäufte Schulden auf Baden-Durlach übernommen und die auf Baden-Baden bezüglichen Aktenstücke extradiert werden sollen.

Show full title
Landesarchiv Baden-Württemberg
Data provider's object view