Erläuterung: Zu dem am 26. August 1811 an alle Justizbeamte der Provinz Hessen übersandten Kaiserlich Französischen Naturalisations-Dekret werden die dazugehörigen Partikular-Verzeichnisse ausgehändigt, die innerhalb von 14 Tagen in alphabetischer Ordnung auszufüllen und dann einzuschicken sind