Worms (Nonnenmünster): Johann Stefan v. Dirmstein und seine Frau Trudchen v. Partenheim bekunden, daß sie der Äbtissin und dem Konvent des Klosters Nonnenmünster (-monster) ihre Wiese in der Gemarkung von 'Lumerßheym' im Hubgericht von [Hangen-]Weisheim (Wieß-) für 60 Gulden verpfändet haben, laut Inhalt ihres Briefes, der dieser Urk. angehängt ist. Die Aussteller haben die gen. Summe am Donnerstag vor Jubilate 1445 [April 15] mit Wissen des Peter Meyse, Schultheiß, Heinz Meyse, Hanman Meyse und Clas Groman, Hübner des gen. Hubgerichts, um 20 Gulden erhöht. Die Auslösung bleibt den Ausstellern vorbehalten.