1.) Die Hälfte eines Hofes zu Berghofen [Stadtteil von Battenberg (Eder), Lkr. Waldeck-Frankenberg], genannt der Düntzelhäuser Hof, den zuvor Herm...
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Urk. 14, 2365
A I u, von Biedenfeld sub dato
Vgl. altes Findbuch (R Nr. 1354), s.v. von Biedenfeld Nr. 3 1/2
Urk. 14 Aktiv- und Passivlehen [ehemals: Urkunden A I u]
Aktiv- und Passivlehen [ehemals: Urkunden A I u] >> Aktivlehen >> Personenbetreffe B >> Bi >> Biedenfeld, von
1660 Oktober 22
Lehnsrevers
Urkunde
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: 1.) Die Hälfte eines Hofes zu Berghofen [Stadtteil von Battenberg (Eder), Lkr. Waldeck-Frankenberg], genannt der Düntzelhäuser Hof, den zuvor Hermann Seip und Johann Wickenhärer nach Landsiedelrecht innehatten und nun Philipp Moritz zu Biedenfeld und Philipp Rabe zu Berghofen nach Landsiedelrecht innehaben; die andere Hälfte des Hofes tragen die Milchling genannt Schönstadt zu Lehen; 2.) ein Hof zu Oberallendorf [Wüstung auf der Gemarkung der Gem. Allendorf (Eder), Lkr. Waldeck-Frankenberg], genannt das Biedenfelder Gut, den ehemals Georg Schies und Daniel Össel zu Oberallendorf nach Landsiedelrecht innehatten, nun aber Christoph (Stoffel) Bollant und Johann Heß nach Landsiedelrecht innehaben; 3.) ein Hof zu Braunhausen [Stadtteil von Bebra, Lkr. Hersfeld-Rotenburg?] [?] (Brunshausen), genannt der Weidenheimer Hof, den ehemals Jost Mack als Landsiedel unter seinem Pflug hatte, nach dessen Tod aber an Johannes Knecht, Mannes Zahn und Genossen nach Landsiedelrecht übertragen wurde. Die Lehen waren bereits dem Großvater des 1660 Belehnten, Nikolaus Hermann von Biedenfeld, verliehen worden.
Vermerke (Urkunde): Siegler: Philipp von Biedenfeld
Vermerke (Urkunde): Siegler: Philipp von Biedenfeld
Belehnte/r: Philipp von Biedenfeld, Sohn des verstorbenen Nikolaus Hermann von Biedenfeld, sodann Philipp Moritz und Otto Christian von Biedenfeld, Söhne des verstorbenen Jost von Biedenfeld
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
10.06.2025, 09:13 MESZ
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