Bischof (Eutin) (Bestand)
Vollständigen Titel anzeigenLandeskirchliches Archiv der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland
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14.01 Bischof (Eutin) Bischof (Eutin) Bischof (Eutin)
Landeskirchliches Archiv der Ev.-Luth. Kirche in Norddeutschland (Archivtektonik) >> 1 Landeskirchen vor 2012 >> 14 Ev.-Luth. Landeskirche Eutin (1921-1976) >> 14.0 Kirchenleitende Organe
1929-1997
Bestandsbeschreibung: Das Amt des Landespropsten ging aus dem des Superintendenten für das Fürstentum Lübeck hervor. Landesprost war als deutsche Übersetzung des Fremdworts Superintendent bestimmt worden. 1961 wurde die Amtsbezeichnung in Bischof geändert. In den Verfassungen vor 1967 wurden dem Bischof keine explizit bischöflichen Funktionen oder Aufgaben, wie z.B. das Recht der Ordination oder Visitation, zugeschrieben, obwohl diese wohl wahrgenommen wurden. Bis dahin waren seine Aufgaben als Vorsitzender des Landeskirchenrats und damit einhergehend Leiter der Landeskirche vornehmlich geistlicher und administrativer Natur. Erst in der Verfassung von 1967 wurden die üblichen bischöflichen Rechte und Pflichten definiert. Der Bischof wurde auf Lebenszeit gewählt. Der Vertreter des Bischofs hieß ab 26.02.1962 Senior.
0,4 lfd. Meter
Archivbestand
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
16.10.2025, 12:16 MESZ
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