Akten der hessischen Gesandten (Aitingers): Schreiben der Städte Isny, Kempten, Lindau und Memmingen (an die Stadt Ulm gerichtet). Vollmacht der Fürsten Johannes und Joachim von Anhalt. Ausschreiben der Bundesstände an die Beamten des eroberten Landes Braunschweig. Niederschriften der Verhandlungen mit der Ritterschaft des Landes. Schreiben Harborts v. Frenken. Niederschriften der Verhandlungen mit den Städten Goslar und Braunschweig. Abkommen zwischen Franz Burchart und Sebastian Aitinger. Auszüge aus den erbeuteten braunschweigischen Akten. Abschriften und Entwürfe der auf dem Braunschweiger Bundestage entstandenen Akten. Vollmacht des Herzogs Ulrich von Württemberg. Schreiben an ihn. Abschied (Im Samtarchive III 110, 56.) (Konzept und Ausfertigung (Diese im Haus-, Hof- und Staatsarchive in Wien. Dabei eine tecklenburgische Beschwerde über Münster wegen Grenz- und Religionsübergriffe Memoriale))
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Akten der hessischen Gesandten (Aitingers): Schreiben der Städte Isny, Kempten, Lindau und Memmingen (an die Stadt Ulm gerichtet). Vollmacht der Fürsten Johannes und Joachim von Anhalt. Ausschreiben der Bundesstände an die Beamten des eroberten Landes Braunschweig. Niederschriften der Verhandlungen mit der Ritterschaft des Landes. Schreiben Harborts v. Frenken. Niederschriften der Verhandlungen mit den Städten Goslar und Braunschweig. Abkommen zwischen Franz Burchart und Sebastian Aitinger. Auszüge aus den erbeuteten braunschweigischen Akten. Abschriften und Entwürfe der auf dem Braunschweiger Bundestage entstandenen Akten. Vollmacht des Herzogs Ulrich von Württemberg. Schreiben an ihn. Abschied (Im Samtarchive III 110, 56.) (Konzept und Ausfertigung (Diese im Haus-, Hof- und Staatsarchive in Wien. Dabei eine tecklenburgische Beschwerde über Münster wegen Grenz- und Religionsübergriffe Memoriale))
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3 Politisches Archiv Landgraf Philipps des Großmütigen
Politisches Archiv Landgraf Philipps des Großmütigen >> 2 Allgemeine Abteilung >> 2.19 Ereignisse von 1542 bis zum Braunschweigischen Zug 1545
Juli - September 1542
Enthält: 1542 Juli - September. Entschuldigungen wegen Nichterscheinens Kursächsich-hessische Proposition: Was zu tun ist, wenn das an den König, die kaiserlichen Kommissare und die Reichsstände nach Nürnberg gerichtete Ansuchen des Friedens halben abschlägig beschieden wird, Verhinderung der Spaltung im Bunde, Bestellung des Landes Wolfenbüttel. Befehl, niemand im eroberten Lande Braunschweig wider Herkommen zu vergewaltigen. Verhandlungen mit der Ritterschaft wegen Tilgung der Landesschulden. Vermittlung der bayrischen Räte Kaspar v. Wintzer, Hans v. Sandizell d.Ä. u. des Erblandmarschalls Hans v. Gumpenberg auf dem Bundestag wegen Herzog Heinrich. Beschwerde Harborts v. Frenken gegen Herzog Heinrich. Die Beschwerde der Städte Goslar und Braunschweig. Teilung der in Wolfenbüttel erbeuteten Archivalien und Geschützen. Mitteilungen aus diesen an die Bundesstände. Württembergisches Ansuchen (Gesandter Wilhelm v. Massenbach), die Kinder des Herzogs Heinrich bei dem Lande zu lassen. Hinhaltende Antwort der Stände. Ersuchen an den Herzog wegen Bezahlung seiner Bundesbeiträge. Vorbringen des pommerschen Gesandten, daß die Herzöge ihre Anlage wegen der bestehenden Erbeinung mit dem Hause Braunschweig nicht zahlen könnten, und Entgegnung der Stände. - Abschiedspunkte (12. September): Erlegung des Ausstands der beiden Doppelmonate, Publikation der in Wolfenbüttel aufgefundenen Aktenstücke, Assekuration des Friedens durch den König und den Kaiser, Botschaft an diesen, Bestellung des eroberten Landes, Unterhalt der Kinder des Herzogs Heinrich, pommersche Werbung, Beschwerde des Herzogs Ernst von Braunschweig-Lüneburg, Petition des Herzogs Philipp von Braunschweig, Aufnahme des Pfalzgrafen Ottheinrich, Einschreiten des kaiserlichen Fiskals gegen den Landgrafen wegen Beitragsverweigerung für das Reichskammergerichts Religionsklage von Tecklenburg, Beschwerden der Stadt Braunschweig, Reformierung und Aufnahme der Stadt Hildesheim, Klagen von Einbeck und Goslar gegen die sächsisch-hessische Verwaltung des Landes Braunschweig, von Bremen (Deckung des aus der Vertreibung der gardenden Knechte der Stadt erwachsenen Ausstands, Religionssachen), Vereidigung von Kriegsräten, Besuch des Nürnberger Reichstags durch die sächsischen Städte, baldige Einberufung eines neuen Tags durch die Oberhauptleute in Sachen des braunschweigischen Landes, pünktliche Bezahlung der Anlagen, Beschlußfassung über etliche Punkte des Speyrer Abschieds auf dem nächsten Nürnberger Reichstag. Erlegung eines dritten Doppelmonats. Bezahlung der den Oberhauptleuten schuldigen kleinen Anlage, Entrichtung der dem Herzoge Wilhelm von Braunschweig schuldigen Verschreibung. Deckung der von den beiden Oberhauptleuten und der Stadt Braunschweig über den braunschweigischen Krieg vorgelegten Rechnung
Sachakte
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
10.06.2025, 09:13 MESZ
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